DATENSCHUTZ UND VERKEHRSRECHT - ARBEITSKREIS V

Datenschutz darf eine effektive Kriminalitaetsbekaempfung nicht behindern. Eine dauerhafte Registrierung von Totalschaeden beim Kraftfahrtbundesamtwird fuer notwendig gehalten, um Betrug zu unterbinden und die Verkehrssicherheit zu erhoehen; der Datenschutz steht dem nicht entgegen. Die Moeglichkeiten bei der Datenverarbeitung, den Schutz der Privatsphaere und Kontrolltaetigkeit miteinander zu vereinbaren, sind in der modernen Datenverarbeitung gegeben. Bei der Ermittlung wegen Ordnungswidrigkeiten ist der Grundsatz der Verhaeltnismaessigkeit zu wahren. Bei einer elektronischen Maut kann der Datenschutz unter gewissen Voraussetzungen gewahrt werden. Die drei Referenten behandeln die Problematik aus der Sicht des Datenschutzbeauftragten, eines Richters und eines Rechtsanwalts. Siehe auch IDS-Nummer 334806.

  • Availability:
  • Authors:
    • HASSEMER, W
    • ROSSKOPF, D
    • PAYER, W
  • Publication Date: 1995

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 187-221
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01234201
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 19 2010 9:31PM