DIE WEISUNGSKOMPETENZ DER POLIZEIBEAMTEN NACH DER STVO

Anordnungen von Polizeibeamten gehen den sonstigen Verkehrsregelungen, insbesondere den durch Verkehrszeichen angeordneten, vor. Fahrzeuge duerfen zum Zweck einer umfassenden Verkehrskontrolle und zu Verkehrserhebungen angehalten werden. Ausserdem duerfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle, zur Ueberpruefung der Fahrtuechtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Der Verkehrsteilnehmer muss die Anordnung befolgen, auch wenn er sie fuer rechtswidrig oder unzweckmaessig haelt. Einzelfragen ueber Bedeutung und Durchfuehrung der Erteilung einer Weisung werden angefuehrt. Die Nichtbefolgung einer Weisung wird als Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld geahndet. Pflichtwidrige Weisungen koennen Ansprueche wegen Amtspflichtverletzung ausloesen.

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 73-4
  • Monograph Title: WENN EIN PKW "INS WASSER FAELLT"
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01229230
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 19 2010 7:07PM