Die EG-Verordnung 1371/2007 ueber die Rechte und Pflichten der Fahrgaeste - eine Zusammenfassung

Die Verordnung (EG) 1371/2007 des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 ueber die Rechte und Pflichten der Fahrgaeste im Eisenbahnverkehr wurde am 3. Dezember 2007 kundgemacht und tritt zwei Jahre nach der Verlautbarung in Kraft. Die Fahrgastrechte und -pflichten gelten dann auch in Oesterreich. Nach Artikel 2 gilt die Verordnung fuer alle Eisenbahnfahrten und Dienstleistungen von Eisenbahnunternehmen, die eine Genehmigung im Sinne der Richtlinie 95/18/EG aufweisen. Die Mitgliedstaaten haben einen Handlungsspielraum fuer Ausnahmen. So koennen Stadt-, Vorort- und Regionalverkehre dauerhaft ausgenommen werden und fuer den Fernverkehr gibt es eine temporaere Ausnahmemoeglichkeit. Unabhaengig von allfaelligen innerstaatlichen Ausnahmen sind jedoch solche Regelungen wie Verfuegbarkeit von Fahrkarten, Haftung fuer Fahrgaeste und Gepaeck, Versicherung der Eisenbahnverkehrsunternehmen, Anspruch auf Befoerderung fuer Personen mit Behinderung und Personen mit eingeschraenkter Mobilitaet sowie persoenliche Sicherheit der Fahrgaeste anzuwenden. Bei mehr als 60 Minuten Verspaetung kann der Fahrgast die Erstattung eines Teils des Fahrpreises, die Fortsetzung der Fahrt oder die Weiterreise mit geaenderter Streckenfuehrung unter gleichen Befoerderungsbedingungen bis zum Zielort bei naechster Gelegenheit beziehungsweise zu einem spaeteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes verlangen. Zudem sind dem Fahrgast verschiedene kostenlose Hilfeleistungen anzubieten. Wenn keine Fahrpreiserstattung erfolgt, hat der Fahrgast bei einer Ankunftsverspaetung ab 60 Minuten Anspruch auf 25 Prozent des Fahrpreises beziehungsweise auf 60 Prozent ab 120 Minuten. Die Eisenbahnunternehmen koennen fuer die Entschaedigungszahlungen einen Mindestbetrag - hoechstens vier Euro - festlegen. Die Eisenbahnunternehmen haben ein Verfahren zur Beschwerdebearbeitung einzurichten und ueber die Beschwerden einen Bericht zu veroeffentlichen. Jeder Mitgliedstaat hat eine Durchsetzungsstelle zur Sicherstellung der Fahrgastrechte zu ernennen. Dem Beitrag beigefuegt sind die beim Vortrag verwendeten Vorlagen. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D366288. (KfV/A)

  • Authors:
    • GUGGENBERGER, K
  • Publication Date: 2008

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 53-65
  • Monograph Title: Die neuen Fahrgastrechte im Eisenbahn-Personenverkehr. Tagungsband 12. Dezember 2008
  • Serial:
    • OEVG SPEZIAL
    • Issue Number: 92
    • Publisher: OESTERREICHISCHE VERKEHRSWISSENSCHAFTLICHE GESELLSCHAFT (OEVG)

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01207834
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 18 2010 12:58PM