P+R: Quo vadis?

Die Auswirkungen von Park-and-Ride-Anlagen sind differenziert zu betrachten. Mit ihrer Errichtung werden zwei Hauptziele verfolgt. Stadtkernzonen sollen vom Motorisierten Individualverkehr entlastet und der OEPNV gestaerkt werden. In einer Fallstudie wurde der Verlagerungseffekt zugunsten des OEPNV abgeschaetzt. Untersucht wurde der Korridor Graz-Nord, der sich in der Nord-Sued-Richtung ueber rund 60 Kilometer erstreckt. Er umfasst 18 Gemeinden und 2 Stadtgemeinden mit insgesamt rund 58.000 Einwohnern ohne Graz, von denen 5.800 taeglich nach Graz pendeln. An den Bahnlinien stehen derzeit rund 500 Park-and-Ride-Stellplaetze in neun quellnahen Anlagen zur Verfuegung, die von den Bahnkunden gratis benutzt werden. Fuer das Untersuchungsgebiet wurde ein Potenzial von rund 260 Nutzern im Berufsverkehr ermittelt. Wird zusaetzlich zu den bestehenden quellnahen Anlagen am noerdlichen Stadtrand von Graz eine zielnahe errichtet, so tritt diese in direkte Konkurrenz zu den Anlagen im Umland. Einen wesentlichen Einfluss auf den Verlagerungseffekt hat die OEPNV-Reisezeit von der zielnahen Park-and-Ride-Anlage in die Kernzone des Zielgebietes. Fuer die fiktive zielnahe Anlage wurden einerseits die bestehende nutzbare OEPNV-Verbindung (Planungsvariante 1) und andererseits eine moegliche Schnellbusverbindung (Planungsvariante 2) gegenuebergestellt. Das errechnete Potenzial wurde nach der Kirchhoff'schen Regel auf die neun bestehenden Anlagen im Umland und die zusaetzliche Anlage am Stadtrand aufgeteilt. Als Widerstandskriterium wurde die Reisezeit verwendet. Steht ein Stellplatz in der zielnahen Anlage gratis zur Verfuegung, wuerden bei Variante 1 von den derzeitigen Park-and-Ride-Nutzern des Umlandes 34 Prozent in die zielnahe Anlage abwandern, bei Planungsvariante 2 waeren es sogar 46 Prozent. Steht ein Stellplatz in der zielnahen Anlage gratis zur Verfuegung, wuerde die Kilometerleistung der Park-and-Ride-Nutzer bei Variante 1 auf das Zweifache ansteigen, bei Variante 2 auf das 2,3fache. Die Berechnungen zeigen die starke Anziehungskraft von zielnahen Park-and-Ride-Anlagen im Berufspendlerverkehr. Die errechneten Groessenordnungen lassen sich qualitativ, aber nicht quantitativ auf andere Untersuchungsgebiete uebertragen. Grundsaetzlich ist jedoch Folgendes zu beachten: Ist im Untersuchungsgebiet ein angemessenes OEPNV-Angebot vorhanden, sind zielnahe Park-and-Ride-Anlagen abzulehnen und der Ausbau von quellnahen zu forcieren. Ist im Untersuchungsgebiet kein angemessenes OEPNV-Angebot vorhanden, ist abzuwaegen, ob die Investition fuer eine zielnahe Anlage nicht zum Ausbau des OEPNV im Umland verwendet werden koennte. (KfV/A)

  • Authors:
    • FREWEIN, M
    • Kriebernegg, G
  • Publication Date: 2003

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01205462
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 8:23PM