Verhaltensvorschriften fuer Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit

Die Regeln des Paragrafen 17 ("Beleuchtung"), des Paragrafen 3 ("Geschwindigkeit") und des Paragrafen 25 ("Fussgaenger") der Strassenverkehrsordnung (StVO) sind unzureichend. Bereits in den 70er Jahren waren 50 Prozent der getoeteten Fussgaenger Opfer von Nachtunfaellen. Fuer Fussgaenger gibt es keine Beleuchtungs- oder Ausruestungsvorschriften. Da die meisten Fussgaenger keine Beleuchtungselemente tragen, werden sie bei Dunkelheit schlecht gesehen. Die Sichtbarkeit von Fussgaengern bei Nacht kann mit vertretbarem Aufwand nur durch eine Erhoehung des Kontrasts beziehungsweise des Reflektionsgrades verbessert werden. Daher sollte eine entsprechende Regelung in die StVO aufgenommen werden. Verbesserungen bei der Markierung und der Ausstattung der Strassen duerften eher kontraproduktiv sein, da sie hoehere Fahrgeschwindigkeiten zur Folge haetten und den Fussgaenger noch mehr in den Hintergrund draengen wuerden. Ausserorts muessen sich Fussgaenger in der Nacht moeglichst ausserhalb des Fahrraums der Fahrzeuge bewegen und notfalls diesen ausweichen koennen. Beitrag zum Expertengespraech "Unfaelle in der Dunkelheit" beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf Einladung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.

  • Authors:
    • BENNER, E
  • Publication Date: 2003

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 18-9
  • Monograph Title: Unfaelle in der Dunkelheit. Dokumentation eines Expertengespraechs beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf Einladung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01204276
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 7:56PM