Oesterreich und die neuen Laender Mittel- und Osteuropas (MOEL) - Perspektiven im Strassengueterverkehr
In den 1960er und 1970er Jahren schloss Oesterreich internationale Strassengueterverkehrsabkommen mit Bulgarien, der Tschechoslowakei, Ungarn, Polen, der Sowjetunion, der DDR, Jugoslawien und Albanien. Sie sahen eine Kontingentierung und ein Kabotageverbot vor. Eine Gemischte Kommission aus Vertretern der zustaendigen Behoerden und Berufsverbaende der Vertragspartner wurde darin institutionalisiert. Nach der Wende 1989/1990 wurde die Strasse zum dominanten Verkehrstraeger zwischen West- und Mittel/Ost-Europa. Die frueheren Staatsmonopolbetriebe wurden in tausende Kleintransporteure zersplittert, die am schnell zunehmenden Gueteraustausch mit Westeuropa mit Hilfe von kaum noch verkehrstauglichen Lkw schnelles Geld zu machen versuchten. Aus mehreren Gruenden schloss Oesterreich nun neue Verkehrsabkommen mit den MOEL. Fuer die neu entstandenen Staaten auf den Gebieten der Sowjetunion und Jugoslawiens bestand mit Ausnahme von Russland keine Rechtsnachfolge. Oesterreich wollte Abkommen schliessen, die die verkehrs- und umweltpolitischen Ziele Oesterreichs beruecksichtigen und auch die Staaten Ungarn, Polen, Tschechische Republik und Slowakei, die sich als Rechtsnachfolger der frueheren Verkehrsvertraege betrachteten, waren an einer Neufassung interessiert. Saemtliche neuen Abkommen mit den MOEL verfolgen das Ziel, den Gueterverkehr unter groesstmoeglichem Schutz fuer die Lebensqualitaet von Bevoelkerung und Umwelt zu gestalten, den Gueterverkehr auf der Schiene, im Kombinierten Verkehr und auf der Donau zu foerdern sowie beim Lkw die neuesten umweltschonenden Technologien anzuwenden. Oesterreich hatte einigen Widerstand zu ueberwinden, um auch in den neuen Vertraegen Kontingentierungen zu verankern. Die Abkommen mit den MOEL unterscheiden sich inhaltlich trotz einheitlicher Struktur und Systematik nach unterschiedlichen Verhandlungszielen der jeweiligen Partner und nach verschiedenen geographischen und infrastrukturellen Gegebenheiten. Sie koennen in folgende 4 Gruppen eingeteilt werden: 1. Nachbarstaaten; 2. Nicht-Nachbarstaaten; 3. Donau-Anrainer; 4. Staaten ohne gemeinsamen Binnenschifffahrtsweg. Die bisher abgeschlossenen Vertraege behandeln neben dem Strassengueterverkehr auch den Kombinierten Verkehr Schiene/Strasse und den Kombinierten Verkehr Binnenschiff/Strasse. Bezueglich des Kombinierten Verkehrs wurde ein Belohnungssystem fuer die Befoerderung von Lkw mit der Bahn oder dem Binnenschiff geschaffen. Fuer vier solche Fahrten erhalten die Partnerlaender jeweils eine oder zwei zusaetzliche Transportgenehmigungen. Dieses System gilt nicht nur mit den oesterreichischen Nachbarlaendern, sondern auch mit Polen, Rumaenien, Bulgarien, Kroatien, der Bundesrepublik Jugoslawien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien. Die Kontingente fuer Fahrten, bei denen der Beladeort in Oesterreich und der Entladeort in einem Nachbarland liegt, koennen die Kontingente fuer Fahrten innerhalb der Grenzzone erhoeht werden. Die Anschlusskabotage musste aufgrund von EU-Bestimmungen liberalisiert werden. Auch in den neuen Vertraegen ist eine Gemischte Kommission verankert. (KfV/A)
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Authors:
- RENTMEISTER, R
- Publication Date: 1998
Language
- German
Media Info
- Pagination: 21-5
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Serial:
- OESTERREICHISCHE ZEITSCHRIFT FUER VERKEHRSWISSENSCHAFT
- Volume: 44
- Issue Number: 3/4
- Publisher: OESTERREICHISCHE VERKEHRSWISSENSCHAFTLICHE GESELLSCHAFT (OEVG)
Subject/Index Terms
- TRT Terms: Development; Environmental protection; Freight traffic; Freight trains; Freight transportation; History; Inland waterways; Intermodal transportation; International; Legislation; Railroad traffic; Ships; Through traffic; Traffic restraint; Trucks
- Geographic Terms: Austria; Czech Republic; Czechoslovakia; Europe; Hungary; Slovakia; Slovenia; Yugoslavia
- ITRD Terms: 8007: Österreich; 605: Durchgangsverkehr; 9013: Entwicklung; 8034: Europa; 1088: Fluss; 741: Güterverkehr; 1277: Güterzug; 9096: Geschichte; 1556: Gesetzgebung; 1121: Intermodaler Transport; 9034: International; 8128: Jugoslawien; 1236: Lkw; 771: Schienenverkehr; 1248: Schiff; 8159: Slowakei; 8149: Slowenien; 8158: Tschechische Republik; 8027: Tschechoslowakei; 2444: Umweltschutz; 8043: Ungarn; 633: Verkehrsbeschränkung
- Subject Areas: Freight Transportation; History; Marine Transportation; Motor Carriers; Railroads; I72: Traffic and Transport Planning; I73: Traffic Control;
Filing Info
- Accession Number: 01203944
- Record Type: Publication
- Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
- Files: ITRD
- Created Date: Oct 7 2010 7:49PM