NOE Landesverkehrskonzept. Ruhender Verkehr

Die reich bebilderte Broschuere zeigt Probleme des ruhenden Verkehrs im oesterreichischen Bundesland Niederoesterreich auf und bietet Loesungsvorschlaege sowie Hilfestellungen fuer Entscheidungstraeger, speziell in den Gemeinden. Weiters werden einige positive Loesungsbeispiele vorgestellt. Die niederoesterreichische Verkehrsberatung gibt Empfehlungen zur notwendigen Anzahl von Stellplaetzen. Sie zieht dabei oeffentliche und private Abstellmoeglichkeiten fuer die Deckung des Bedarfs in Betracht. Bei Neubauten ist nach der niederoesterreichischen Bautechnikverordnung vorzugehen. Das NOE Landesverkehrskonzept empfiehlt den Gemeinden, auch bei der Erfuellung der Stellplatzwuensche Zielsetzungen wie Vermeidung unnoetigen Verkehrs und Verlagerung des Verkehrs auf nichtmotorisierte Verkehrsmittel zu beruecksichtigen. In Siedlungsgebieten wird das Parkverhalten der Anrainer durch das Angebot der Stellplaetze geregelt. In zentralen Lagen sind in den meisten Faellen gesetzliche Massnahmen zur Steuerung der Nachfrage und der Belegung der zentralen Stellplaetze notwendig. Solche legistischen Massnahmen sind Halteverbote, Ladezonen, Behindertenstellplaetze, Parkverbote, wechselseitige Parkverbote und Kurzparkzonen. Eine Liste der Kurzparkzonen in den Zentren der niederoesterreichischen Bezirkshauptorte ist beigefuegt. In etwa der Haelfte der Orte sind die Kurzparkzonen gebuehrenpflichtig. Eine Vorher-Nachher-Untersuchung der gebuehrenpflichtigen Kurzparkzone in Wiener Neustadt zeigte bei Bewohnern und Besuchern gestiegene Zustimmung, bei den Beschaeftigten dagegen ein Ansteigen der ohnehin schon hohen Ablehnung. Detailliert werden verschiedene Park- und Abstellvarianten wie Parkplaetze, Parkleitsysteme, Stellplaetze am Strassenrand und Radabstellanlagen behandelt. Abschliessend wird vorgeschlagen, in der Strassenverkehrsordnung den Begriff Fahrbahn zu aendern. Derzeit sind fuer den Fliessverkehr zwei Fahrstreifen freizuhalten. Dies macht im untergeordneten Strassennetz ueberdimensional breite Verkehrsflaechen erforderlich. Fuer Tempo-30-Zonen und Siedlungsstrassen mit angepassten Querschnitten sollte daher diese Bestimmung aufgehoben werden. (KfV/A)

  • Authors:
    • HOFECKER, C
    • HADEN, H
    • HANAK, E
    • HUBMAYR, H
    • KISLING, M
    • POESCHL, F
    • ROGL, W
    • Schwarz, R
    • TRIMMEL, P
    • WESTHAUSER, C
    • ZIBUSCHKA, F
  • Publication Date: 1998-9

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 47S
  • Serial:
    • NOE LANDESVERKEHRSKONZEPT
    • Issue Number: 15
    • Publisher: AMT DER NIEDEROESTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG, ABTEILUNG FUER GESAMTVERKEHRSANGELEGENHEITEN, RU7

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01203163
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 7:15PM