Rechtliche Vorgaben fuer die "2. Stufe Bahnreform". Europarecht und Wettbewerbsrecht

Am 1.1.1999 wurde die zweite Stufe der Bahnreform durchgefuehrt. Damit sind die bisherigen Geschaeftsbereiche der Deutschen Bahn (DB) AG rechtlich selbststaendige Aktiengesellschaften. Als Holding oder Muttergesellschaft bleibt die DB AG nach der Ausgliederung erhalten. Sie haelt 100 Prozent an den sogenannten "Fuehrungsgesellschaften". Im Beitrag wird zunaechst auf die Motive der Bahnreform und die gesetzlichen Grundlagen eingegangen. Danach werden sekundaerrechtliche Deregulierungstendenzen, insbesondere die EWG-Richtlinie 91/440, die EWG-Verordnung 1983/91 und die Richtlinie 95/19 ueber die Zuweisung von Fahrwegkapazitaeten behandelt. Bedeutsamer als diese Vorgaben sind die Konsequenzen, die sich aus der unmittelbaren Wirkung der Vorschriften des Gemeinschaftsvertrages fuer die DB AG ergeben. Hierbei wiederum sind von besonderer Bedeutung die Regeln des europaeischen Wettbewerbsrechts. Damit stehen auch die ausgegliederten Fuehrungsgesellschaften unter starkem Einfluss des europaeischen Wettbewerbsrechts. Titel in Englisch: A review of European Union laws and competition rules as a basis for the second stage of the railway system's reform programme.

  • Authors:
    • HEINEMANN, T
  • Publication Date: 1999

Language

  • German

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Filing Info

  • Accession Number: 01202971
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 7:11PM