WPK - Eine neue Aufgabe

Die inzwischen im Bauproduktengesetz umgesetzte und in den Landesbauordnungen eingefuehrte Bauproduktenrichtlinie der EG verlangt eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK), die nicht unerheblich ueber die bisherige Guetesicherung mit Eigen- und Fremdueberwachung hinausgeht. Am Beispiel der noch in Arbeit befindlichen Europaeischen Norm EN 12620 (Zuschlaege) wird dies aufgefuehrt. Da die WPK im wesentlichen prozessbezogen ausgerichtet ist (und weniger auf Endpruefungen des Produktes abhebt), ergeben sich starke Uebereinstimmungen mit den Forderungen an Qualitaetsmanagement (QM)-Systeme. So wird in der Regel ein QM-System nach EN ISO 9001/9002 eines Bauprodukteherstellers eine WPK enthalten, die allen gesetzlich gestellten Anforderungen entspricht. Dies kann fuer die Einfuehrung eines - nicht geforderten - QM-Systems sprechen. Im geregelten Bereich ist jedoch weiterhin fuer national genormte Produkte eine (gegebenenfalls ueberpruefte) Uebereinstimmungserklaerung oder ein Uebereinstimmungszertifikat erforderlich, fuer Produkte nach EN ein Konformitaetsnachweis; in beiden Faellen erfolgt dies ueber eine zugelassene Stelle und setzt eine ordnungsgemaesse WPK voraus. Insbesondere falls auch noch eine Zertifizierung des im nicht geregelten Bereich geltenden QM-Systems zweckmaessig erscheint, kann die Einrichtung einer branchenbezogenen Guetegemeinschaft vorteilhaft sein, die sich um eine Zulassung durch alle beteiligten Dienststellen bemueht.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01201001
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 6:30PM