Erstellung einer Datenbank ueber verkehrsrelevante Drogen und Arzneimittelwirkstoffe

Waehrend die Beeinflussungen der psychomotorischen Faehigkeiten von Autofahrern durch Alkohol gut und eingehend untersucht sind, sind aehnliche Beurteilungsgrundlagen fuer die Beeinflussung durch Arzneimittelwirkstoffe und Drogen nur spaerlich verfuegbar. Der vorliegende Beitrag enthaelt im ersten Teil Allgemeines zu den Wirkungen von Alkohol und Arzneimittelwirkstoffen auf die verkehrstechnischen Faehigkeiten, Kurzbesprechungen vorliegender Studien zur Wirkung von Medikamenten und von vorhandenen Programmen zur Erkennung von fahruntuechtigen Lenkern sowie eine Besprechung der Problematik der Grenzwertfestlegung. Anhand der Fachliteratur und von am Institut fuer Gerichtliche Medizin der Universitaet Innsbruck gemachten Erfahrungen wurde ein Katalog von verkehrsrelevanten Wirkstoffen und Drogen erstellt, der auch Einzelheiten der Pharmakokinetik der einzelnen Drogen sowie ihrer Wechselwirkungen untereinander und mit Alkohol enthaelt. In diesem Rahmen wurde die DROMEKO-Datenbank erstellt. Als Datenbanksoftware wurde das Programm Access 2.0 der Firma MicroSoft ausgewaehlt. Die Angaben in der Datenbank sind in folgende vier Tabellen aufgeteilt: 1. Substanzen; 2. Handelsnamen; 3. Literaturangaben und 4. Kurzexzerpte der in der Datenbank verarbeiteten Publikationen. Zusammenfassend werden folgende Aussagen getroffen beziehungsweise Empfehlungen gegeben: 1. Die regelmaessige Einnahme von durch den Arzt verordneten Medikamenten bedingt fuer sich allein nicht grundsaetzlich eine Minderung der Fahrtuechtigkeit. Die Einnahme muss jedoch verordnungskonform erfolgen und es duerfen keine wirkungsverstaerkenden Komponenten gegeben sein; 2. Kfz-Lenker muessen dahingehend sensibilisiert werden, dass Arzneimittel in Kombination mit Alkohol Fahruntuechtigkeit verursachen koennen; 3. Besonders gefaehrlich ist die Kombination geringgradiger Alkoholisierung mit zentral nervoes wirksamen Medikamenten. 4. Die Aerzte muessen bei Verordnungen zentral nervoes wirksamer Medikamente entsprechend informieren und der Gesetzgeber ist aufgerufen, geeignete Kontrollmoeglichkeiten in der StVO zu normieren, wobei insbesondere eine gesetzliche Regelung der Durchfuehrung einer geeigneten Beeinflussungsuntersuchung sowie der Sicherung von geeignetem Untersuchungsmaterial - Harn, Blut oder Speichel - unbedingt erforderlich ist; 5. Die Exekutivbeamten sind durch geeignete Schulungsprogramme und Checklisten zu befaehigen, im Rahmen von Strassenkontrollen Verdachtsmomente ausfindig zu machen, die auf Suchtmittel- und/oder Medikamentenkonsum hinweisen und eine Vorfuehrung zum Arzt oder eine eingehende toxikologische Untersuchung rechtfertigen. 6. Die Aerzte, die verpflichtet sind, Beeinflussungsuntersuchungen durchzufuehren, sind entsprechend fortzubilden. 7. Ein stufenweises Untersuchungsverfahren, mit dem zumindest eine grosse Anzahl beeinflussender Substanzen mit ausreichender Empfindlichkeit nachgewiesen werden kann, ist auszuarbeiten. Der Anhang enthaelt eine Beschreibung der am haeufigsten verwendeten und im Beitrag zitierten psychomotorischen Tests. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD-Nummer D346047. (KfV/A)

  • Authors:
    • BATTISTA, H J
    • KATZGRABER, F
    • STEINLECHNER, M
    • UNTERDORFER, H
    • HAIDEKKER, A
  • Publication Date: 1999

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01200250
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 5:58PM