Staatshaftung bei unzureichender oder fehlender Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierungen muessen heute, aufgrund der stetig steigenden Verkehrsdichte, jederzeit eine fortlaufende optische Fuehrung der Verkehrsteilnehmer gewaehrleisten und hoechsten Belastungen standhalten. Die VwV-StVO fuehrt zu Paragraph 41 Absatz 3 StVO aus, dass Markierungen - soweit technisch moeglich - laufend zu unterhalten und in Bereichen des fliessenden Verkehrs retroreflektierend auszufuehren sind. Dem Verkehrssicherungspflichtigen obliegt es demnach, fuer einen ordnungsgemaessen Zustand der Fahrbahnmarkierungen zu sorgen und vor allem die Sichtbarkeit der Markierungen zu erhalten. Ist eine Markierung nicht mehr ausreichend erkennbar oder fehlt sie ganz, so kann dies gegebenenfalls zu einer Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen fuehren, sofern das schaedigende Ereignis ursaechlich auf die mangelhafte Markierung zurueckzufuehren ist. Grundsaetzlich gilt, dass Fahrbahnmarkierungen durch einen beilaeufigen Blick erfassbar und erkennbar sein muessen. Sie muessen darueber hinaus auch eindeutig sein und duerfen nicht verwirren oder gar zu Fehlinterpretationen fuehren. Um seiner Verkehrssicherungspflicht Genuege zu tun, sollte der Strassenbaulasttraeger also regelmaessig die verkehrstechnischen Eigenschaften der Fahrbahnmarkierungen - insbesondere die Nachtsichtbarkeit und Griffigkeit - ueberpruefen. Stellt sich dabei heraus, dass die erforderliche Sichtbarkeit oder Griffigkeit nicht erreicht wird, so muss zwingend gehandelt werden. Kurzfristig durch eine entsprechende Beschilderung und langfristig durch die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahnmarkierung. Eine Vernachlaessigung dieser Pflichten durch den Verkehrssicherungs- beziehungsweise Verkehrsregelungspflichtigen kann erhebliche Folgen sowohl fuer die betroffenen Verkehrsteilnehmer als auch fuer die zustaendige Behoerde und den verantwortlichen Bediensteten nach sich ziehen.
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Availability:
- Find a library where document is available. Order URL: http://worldcat.org/oclc/6525734
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Authors:
- JOHN, D
- Publication Date: 1999
Language
- German
Media Info
- Pagination: 443-50
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Serial:
- Straßenverkehrstechnik
- Volume: 43
- Issue Number: 9
- ISSN: 0039-2219
Subject/Index Terms
- TRT Terms: Administration; Federal government; Insurance; Legislation; Maintenance; Night; Perception; Reflectivity; Reflectorized materials; Road markings; Skid resistance; Surveillance; Traffic regulations; Visibility
- ITRD Terms: 562: Fahrbahnmarkierung; 1556: Gesetzgebung; 3031: Griffigkeit; 9101: Kontrolle; 9052: Nacht; 5926: Reflexionsgrad; 4523: Reflexstoffe; 183: Regierung (Staat); 6783: Sichtbarkeit; 1544: Straßenverkehrsrecht; 3847: Unterhaltung; 1568: Versicherung; 155: Verwaltung; 2229: Wahrnehmung
- Subject Areas: Maintenance and Preservation; I10: Economics and Administration; I61: Equipment and Maintenance Methods;
Filing Info
- Accession Number: 01197501
- Record Type: Publication
- Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
- Files: ITRD
- Created Date: Oct 7 2010 5:03PM