Anforderungen an Geschwindigkeitsbeschraenkungen auf Autobahnen (Urteil des BVerwG vom 5.4.2001 - 3 C 23.00)

Nach Paragraf 45 Absatz 5 der Strassenverkehrsordnung koennen die zustaendigen Strassenverkehrsbehoerden die Benutzung bestimmter Strassen oder Strassenstrecken aus Gruenden der Sicherheit oder Ordnung beschraenken, hierzu gehoeren auch Geschwindigkeitsbeschraenkungen auf Autobahnen. Bei der Auswahl der Mittel zur Gefahrenbekaempfung steht der Behoerde ein Ermessensspielraum zu. Eine Gefahrenlage kann auf besondere oertliche Verhaeltnisse zurueckzufuehren sein (zum Beispiel Charakter einer inneroertlichen Schnellstrasse mit Zusammenfuehrung und Trennung unterschiedlicher Verkehrsstroeme, kurze Abstaende von Knotenpunkten, ueberproportionaler Anteil des Schwerverkehrs). Es muss auch ein allgemeines Unfallrisiko gegeben sein. Es ist nicht erforderlich, einen genauen Unfallhaeufigkeitsprozentsatz zu ermitteln. Dies gilt auch im Hinblick auf die geaenderte Verkehrssituation in der Nacht, insbesondere wenn auch dann mit erheblichem Schwerverkehr zu rechnen ist.

Language

  • German

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  • Accession Number: 01195578
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 4:09PM