Eignung und Freigabe von Fahrbahnen fuer das Rollschuhfahren (Paragraph 88a StVO)

Obwohl Inline-Skaten nicht mehr der bedeutendste Trendsport ist, hat das Inline-Skaten weiter einen fixen Platz als Freizeitsport. Seit der 20. Novelle der oesterreichischen Strassenverkehrsordnung (StVO) ist das Rollschuhfahren grundsaetzlich auf Anlagen fuer den Fussgaengerverkehr, auf Radverkehrsanlagen sowie in Fussgaengerzonen und auf Spiel- und Wohnstrassen erlaubt. Um durchgehende Verbindungen fuer das Rollschuhfahren zur Verfuegung zu stellen, besteht gemaess Paragraf 88 der StVO die Moeglichkeit zur Freigabe von geeigneten Fahrbahnen fuer das Rollschuhfahren. Die zustaendige Behoerde darf das Fahren mit Rollschuhen auf Fahrbahnen nur dann zulassen, wenn es das oeffentliche Interesse erfordert, keine erheblichen Interessen am unbehinderten Strassenverkehr entgegenstehen und die Fahrbahn keine oder nur eine geringe Neigung aufweist. Es fehlen allerdings Kriterien fuer die Beurteilung der Eignung von Fahrbahnen fuer die Freigabe. Aus verkehrstechnischer Sicht ist daher von den Bestimmungen der StVO vorzugehen. Auf der Grundlage von Studien des Kuratoriums fuer Verkehrssicherheit (KfV) werden die erforderlichen Anlage- und Verkehrsverhaeltnisse bewertet. Aufgrund von Messergebnissen kann davon ausgegangen werden, dass vor allem Fahrbahnen des untergeordneten Strassennetzes mit geringem Geschwindigkeitsniveau, also etwa Tempo 30-Zonen, fuer die Freigabe fuer das Rollschuhfahren geeignet sind. Bei einem Geschwindigkeitsniveau bis zu 30 Stundenkilometern ist eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,6 Metern erforderlich, um sie fuer das Rollschuhfahren freigeben zu koennen. Bei Geschwindigkeiten bis zu 50 Stundenkilometern soll die Fahrbahn bereits eine Breite von 4,1 Metern aufweisen, um einen sicheren Begegnungsverkehr gewaehrleisten zu koennen. Bei Laengsneigungen bis zu 3 Prozent bestehen keine negativen Auswirkungen auf den Anhalteweg der Skater. Bei einem Gefaelle ueber 6 Prozent ist aufgrund der vorliegenden Messergebnisse mit Bremsproblemen bei Anfaengern zu rechnen. Fuer eine Freigabe sind vor allem flache und saubere Asphalt- und Betonstrassen in gutem Zustand geeignet. Zu beruecksichtigen ist, dass Hindernisse rechtzeitig erkennbar sein muessen. Skatern muss das Ausweichen oder das rechtzeitige Anhalten moeglich sein. Daraus ergeben sich folgende Ausschlusskriterien: Hauptverkehrsstrasse mit hohem Verkaufsaufkommen und/oder hohem Lkw-Anteil; Feldweg, Fahrbahnbelag Schotter; schlechter Fahrbahnzustand, staendige Verschmutzung; Fahrbahnbreite unter 3 Meter und Kfz-Verkehr; extrem kurvige Strecken und nicht ausreichende Sichtweiten sowie Gefaelle ueber 6 Prozent. Abschliessend werden einige Beurteilungsbeispiele mit Abbildungen geboten. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD-Nummer D346576. (KfV/A)

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01195371
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • ISBN: 3-7070-0049-4
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 4:05PM