Grundgesetz und automobile Freiheit
Aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes ergibt sich das Recht der Fortbewegung ohne Ruecksicht auf die Art, in der dies geschieht. Weiter besteht das Recht, den notwendigen Zugang zu seinem Grundstueck zu haben. Auch das Recht auf freie Berufsausuebung spielt eine Rolle. Andererseits sind die staatlichen Schutzpflichten und die Staatszielbestimmungen zu beachten. Die Grundrechte finden jedoch auch grundsaetzliche Schranken. Hierzu wird auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen. Das Strassenverkehrsrecht hat die umfassende Aufgabe, den Verkehr zu ordnen und sich aus dem Verkehr ergebende Gefahren zu beseitigen oder zu verringern. Auch das Verkehrsrecht steht im Blickfeld der Europaeisierung. Die individuelle Mobilitaet ist zunehmend eingebunden in ein umfassendes Geflecht kollidierender und divergierender Rechte und Interessen anderer Menschen und der Allgemeinheit. Mobilitaet laesst sich nur noch in diesem rechtlichen Beziehungsgeflecht begreifen.
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Availability:
- Find a library where document is available. Order URL: http://worldcat.org/issn/00121231
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Authors:
- BRENNER, M
- Publication Date: 2001
Language
- German
Media Info
- Pagination: 559-64
- Monograph Title: Schmerzensgeld bei Verkehrsunfallschaeden in Frankreich, Spanien und Portugal
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Serial:
- DEUTSCHES AUTORECHT
- Volume: 70
- Issue Number: 12
- ISSN: 0012-1231
Subject/Index Terms
- TRT Terms: Administration; Driving; Legislation; Sociology; Traffic; Traffic regulations
- ITRD Terms: 1855: Fahrzeugführung; 1556: Gesetzgebung; 2253: Soziologie; 1544: Straßenverkehrsrecht; 755: Verkehr; 155: Verwaltung
- Subject Areas: Operations and Traffic Management; I73: Traffic Control;
Filing Info
- Accession Number: 01194852
- Record Type: Publication
- Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
- Files: ITRD
- Created Date: Oct 7 2010 3:55PM