Handybesitz und Telefoniergewohnheiten am Steuer. Eine Befragung an Pkw-LenkerInnen in Graz

Seit 1.7.1999 ist es Kfz-Lenkern in Oesterreich nicht mehr erlaubt, waehrend des Fahrens ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren. Die Studie, die im Rahmen eines verkehrspsychologischen Praktikums am Psychologischen Institut der Universitaet Graz durchgefuehrt wurde, sollte Aufschluss ueber die Kenntnis und Bewertung der gesetzlichen Bestimmungen zum Telefonieren am Steuer, die Einschaetzung der Gefaehrlichkeit des Telefonierens mit beziehungsweise ohne Freisprecheinrichtung durch die Fahrer, die Handyverbreitung bei Pkw-Lenkern, die Telefoniergewohnheiten beim Fahren sowie ueber den Zusammenhang zwischen Telefoniergewohnheiten einerseits und soziodemographischen Daten, Fahrgewohnheiten und Verkehrseinstellungen andererseits bringen. Die Datenerhebung erfolgte mittels eines Frage- und eines Beobachtungsbogens. Es wurden insgesamt 275 Pkw-LenkerInnen befragt, die von Polizeibeamten nach dem Zufallsprinzip angehalten wurden. 83,3 Prozent der Befragten gaben an, ueber ein Handy zu verfuegen. In der konkreten Befragungssituation fuehrten 190 LenkerInnen oder 69 Prozent das Handy mit. Es besteht ein signifikanter Zusammenhang zwischen Alter und Handybesitz. Von den befragten 18- bis 24-Jaehrigen gaben alle an, ein Handy zu besitzen. Geschlechtsspezifische Zusammenhaenge konnten nicht festgestellt werden. Von den 190 LenkerInnen, die ein Handy im Auto mitfuehrten, verfuegten 45 Prozent auch ueber eine Freisprecheinrichtung. Lediglich 80 Prozent der Besitzer von Freisprechanlagen benutzen diese immer. Immerhin verfuegen Vieltelefonierer und Vielfahrer signifikant haeufiger ueber eine Freisprechanlage. Es ist davon auszugehen, dass das gesetzliche Telefonierverbot ohne Freisprecheinrichtung nicht richtig "greift". Die Gruende dafuer liegen nicht in der Unkenntnis des Verbotes, da nur 0,9 Prozent der befragten Handybesitzer der Meinung sind, dass das Telefonieren am Steuer generell erlaubt ist. Auch die Gefaehrlichkeit des Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung wird, wie die Ergebnisse zeigen, nicht unterschaetzt. Die Ergebnisse weisen vielmehr darauf hin, dass die Strafhoehe eher als gering eingeschaetzt wird und das erhoehte Risiko zwar gesehen, aber auf Grund einer Ueberschaetzung der eigenen Einflussmoeglichkeiten bewusst eingegangen wird. Auffallend ist auch die geringe Benuetzung der Mobilbox. Nur 3,3 Prozent aller LenkerInnen, die ein Handy mitfuehren, haben auf diesen Service geschaltet. Fuer eine Verbesserung der Benutzungshaeufigkeit einer Freisprecheinrichtung bietet sich eine Erhoehung des Strafmasses und/oder Aufklaerungsarbeit ueber die Gefaehrlichkeit des Telefonierens am Steuer an. Wie zahlreiche Untersuchungen zeigen, ist auch das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung nicht unproblematisch. Diese Gefaehrdung wird von den Befragten deutlich unterschaetzt. Telefonieren mit Freisprecheinrichtung rangiert am unteren Ende einer Skala gefaehrlicher Situationen. Das ist moeglicherweise die Kehrseite der Propagierung der Freisprecheinrichtung. Im Sinne der Verkehrssicherheit muesste daher auf das Risiko des Telefonierens am Steuer trotz Freisprecheinrichtung besonders hingewiesen werden. (KfV/A)

  • Availability:
  • Authors:
    • Schuetzenhoefer, A
    • KRAINZ, D
    • BARTOLOTH, C M
    • BLANKA, E
    • BRANDL, T
    • FEIL, C
    • GREINER, G
    • Gruber, J
    • HOCHSTRASSER, B
    • JAKLITSCH, C
    • KEINRATH, C
    • LOTHALLER, H
    • MEISTER, R
    • MERAN, C
    • PREIN, A
  • Publication Date: 2001-7

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 260-6
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01194593
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 3:50PM