Keine Klagebefugnis des Grundstueckseigentuemers bei rechtsmissbraeuchlichem Erwerb des Grundstuecks (Urteil des BVerwG vom 27.10.2000 - 4 A 10.99)

Der Eigentuemer eines Grundstuecks, das von einer Strassenbaumassnahme betroffen ist, kann sich im Planfeststellungsverfahren und einem anschliessenden Rechtsstreit mit dem Argument zur Wehr setzen, sein Eigentumsrecht und oeffentliche Belange seien bei der Planung nicht hinreichend beachtet worden. Eine derartige Klagebefugnis steht ihm aber nicht zu, wenn die Eigentuemerstellung rechtsmissbraeuchlich erworben worden ist. Dies ist anzunehmen, wenn das Eigentum nicht erworben wurde, um das Grundstueck zu nutzen, sondern nur, um die formalen Voraussetzungen fuer eine Prozessfuehrung zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, ob sich an der tatsaechlichen Nutzung etwas geaendert hat und ob fuer die Eigentumsuebertragung ein wirtschaftlicher Gegenwert geflossen ist.

Language

  • German

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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01189873
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 1:44PM