Grenzwert fuer Rueckfallquoten alkoholauffaelliger Kraftfahrer nach Teilnahme an Kursen gemaess Paragraph 79 FeV

Fuer die amtliche Anerkennung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung werden nach Paragraph 70 Absatz 1 Nummer 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Wirksamkeitsnachweise verlangt. Im Rahmen dieser Forderung werden Ueberlegungen angestellt, mit welchen Bezugsdaten die Rueckfallquote von Teilnehmern des in Frage stehenden Alkoholkurses verglichen werden koennten, um dessen Wirksamkeit zu beurteilen. Neben den bislang verwendeten Legalbewaehrungsdaten positiv beurteilter Personen (Kontrollgruppe) ist an einen Referenzwert zu denken, der gleichzeitig als Grenzwert fuer die Mindestwirksamkeit verwendet werden kann. Welche Faktoren die Evaluation von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung beeinflussen, wird ebenfalls diskutiert. Durch den Vergleich empirischer Daten mit einem festgelegten Grenzwert koennte die jeweilige Landesbehoerde im Rahmen der amtlichen Anerkennung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach Paragraph 70 FeV ueber die Akzeptanz von deren Wirksamkeit entscheiden. Die verschiedenen Befunde zur Rueckfallhaeufigkeit alkoholauffaelliger Kraftfahrer bieten insgesamt keine klaren Anhaltspunkte zur Orientierung, wo dieser Grenzwert liegt, und ab wann ein Kurs als ausreichend wirksam angesehen werden koennte. Vor diesem Hintergrund sollte der Grenzwert aus einem Datenpool ermittelt werden, der die aktuellen Rueckfallzahlen nachgeschulter Personen enthaelt. Nach mehrjaehriger Datensammlung koennte dann zwischen Bund und Laendern ein Grenzwert ausgehandelt werden, der auch langfristig neueren Forschungsergebnissen erneut angepasst werden muesste. Dies waere beispielsweise zum Zeitpunkt der naechsten Evaluation nach Ablauf von 15 Jahren moeglich (Paragraph 70 Absatz 2 FeV). Im Bereich der Punkte- oder auch Drogenkurse ist eine aehnliche Verfahrensweise denkbar. Bei Nichterreichen des Grenzwertes waeren die Kursanbieter gehalten, ihre Kurse so weit zu optimieren, bis die gewuenschte Rueckfallquote erreicht wird. Dies bietet den Vorteil eines Wettbewerbes, der laufend Weiterentwicklung und damit Fortschritt gewaehrleistet. (A) Titel in Englisch: Limit for relapse rates of drink drivers after participating in courses according to paragraph 70 FeV.

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 336-48
  • Serial:
    • Blutalkohol
    • Volume: 38
    • Issue Number: 5
    • Publisher: Bund gegen Alkohol im Strassenverkehr eV
    • ISSN: 0006-5250

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01189760
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 1:41PM