Das Sattelkraftfahrzeug in der FeV

Bei der Neuregelung des Fahrerlaubnisrechts hat der Gesetzgeber keine Definition des Begriffs Sattelkraftfahrzeug eingestellt. Nach alter Regelung war die Fahrerlaubnis der Klasse 2 Voraussetzung fuer das Fuehren von Sattelkraftfahrzeugen, bei Zuegen mit mehr als 3 Achsen und bei Kraftfahrzeugen mit einem zulaessigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Fahrerlaubnisrechtlich wurde dabei das Sattelkraftfahrzeug als Einheit behandelt. Im Hinblick auf das Fortgelten bestehender Fahrerlaubnisse ist zwischen diesem und neuen Fahrerlaubnissen zu unterscheiden. In Betracht kommen nunmehr die Fahrerlaubnisse der Klassen C1E, B und BE. Die Unterschiede werden tabellarisch dargestellt.

Language

  • German

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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01189510
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 1:36PM