Anerkennungsverfahren fuer Bodenpruefstellen; aus: Erd- und Grundbautagung 1999 - Vortraege der FGSV-Tagung "Erd- und Grundbau" am 20. und 21. April in Erfurt

Seit Einfuehrung der "Richtlinien fuer die Anerkennung von Pruefstellen fuer Baustoffe und Baustoffgemische im Strassenbau" (RAP Stra), Ausgabe 1998, durch das Bundesministerium fuer Verkehr, beduerfen Bodenpruefstellen fuer die Durchfuehrung von bauvertraglichen Pruefungen gemaess den Zusaetzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien fuer Erdarbeiten im Strassenbau (ZTV E-StB 94) einer foermlichen Anerkennung. Es werden unter anderem an die Leitung der Pruefstelle und das Fachpersonal Anforderungen hinsichtlich der Ausbildung und der Erfahrung gestellt. Die Pruefstelle muss ueber die fuer das beantragte Pruefgebiet notwendigen Pruefgeraete verfuegen. Zustaendig fuer die Anerkennung ist die oberste Strassenbaubehoerde desjenigen Bundeslandes, in dem die Pruefstelle ihren Sitz hat. Sie erteilt die Anerkennung, ueberwacht die Pruefstelle und kann die Anerkennung bei Nichterfuellung der Anerkennungsvoraussetzungen und Anforderungen wieder zuruecknehmen. Neben der RAP Stra-Anerkennung gibt es die Anerkennung nach der europaeischen Bauproduktenrichtlinie beziehungsweise dem Bauproduktengesetz (BauPG) und die Akkreditierung im gesetzlich nicht geregelten Bereich.

Language

  • German

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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01189079
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 1:27PM