Wirtschaftstreibende als Profiteure und Betroffene

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung gibt es bei den Wirtschaftstreibenden 2 unterschiedliche Zielgruppen statt: jene, die im parkraumbewirtschafteten Gebiet wirtschaftlichen Taetigkeiten nachgehen und dabei ihr Betriebsfahrzeug benoetigen und die Gruppe der im parkraumbewirtschafteten Gebiet ansaessigen Unternehmer. Fuer die erste Gruppe brachte die Parkraumbewirtschaftung eine Erleichterung, die Zufahrten verbesserten sich und durch die Kurzparkzonen konnten leichter Stellplaetze fuer kurzfristiges Abstellen gefunden werden. Fuer die zweite Gruppe ergaben sich jedoch aufgrund der restriktiven Bestimmungen der Strassenverkehrsordnung fuer die Erteilung von Ausnahmebewilligungen Probleme. Je groesser das Gebiet der Parkraumbewirtschaftung wurde, desto weniger Moeglichkeiten gab es, in nicht bewirtschaftete Gebiete auszuweichen. Betriebe und Arbeitnehmer muessen gemaess Paragraph 45 Abs 2 Strassenverkehrsordnung um eine Ausnahmebewilligung ansuchen. Der Behoerde muss glaubhaft gemacht werden, dass ein erhebliches persoenliches oder wirtschaftliches Interesse vorliegt und dass ohne Ausnahmebewilligung die gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchzufuehren sind. Der Spielraum der Behoerde bei der Erteilung der Ausnahmegenehmigungen ist zudem durch eine oberstgerichtiche Entscheidung eng gesteckt. In der Praxis ist das erhebliche wirtschaftliche Interesse dann gegeben, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass mit dem Fahrzeug regelmaessig und mehrmals taeglich Transporte durchgefuehrt werden, die nicht anders abgewickelt werden koennen. Zwischen diesen Transporten muss sich ausserdem eine Abstellzeit beim Betrieb von mehr als zwei Stunden ergeben. Am leichtesten ist es, eine Ausnahmebewilligung zu bekommen, wenn ein Unternehmen nur einen Lkw besitzt. Am schwierigsten ist es, den Nachweis zu erbringen, dass mit einem Pkw regelmaessig Transporte durchgefuehrt werden muessen. Fuer mehr als einen Pkw ist es so gut wie unmoeglich, eine Ausnahmebewilligung zu bekommen. 1996, ein Jahr nach Einfuehrung der Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken 6 bis 9, fuehrte die Wiener Wirtschaftskammer eine Befragung der Unternehmen dieser Bezirke durch. 69 Prozent der Betriebe, die entweder keine eigenen Fahrzeuge oder nur eigene Lkw einsetzten, reagierten positiv auf die Parkraumbewirtschaftung. Von den Betrieben, die Pkw oder Kombinationskraftwagen nutzten, kam nur eine 40prozentige Zustimmung. Eindeutig positiv wurde bewertet, dass sich das Stellplatzangebot verbessert hat, sowohl fuer eigene Firmenfahrzeuge als auch fuer Kunden und Lieferanten. Nur rund 20 Prozent der Betriebe beantragten Ausnahmegenehmigungen. Die Wiener Wirtschaftskammer erreichte in langen Verhandlungen mit der Stadtverwaltung eine Reihe von Sonderregelungen, mit denen besondere Haertefaelle vermieden werden koennen, zum Beispiel eine Ausnahme fuer Service(Werkstaetten-)fahrzeuge unabhaengig vom Standort, die ein Abstellen von mehr als zwei Stunden im Gebiet der Parkraumbewirtschaftung ermoeglicht. Die Wirtschaftskammer Wien steht auf dem grundsaetzlichen Standpunkt, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer betraechtlichen wirtschaftlichen Benachteiligung der im bewirtschafteten Gebiet ansaessigen Betriebe fuehren. Grundsaetzlich sollte eine Gleichbehandlung der Bewohner mit den in einem Bewirtschaftungsgebiet ansaessigen Betrieben gegeben sein. (KfV/A)

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 62-4
  • Monograph Title: Ein Jahr Parkraumbewirtschaftung in der Brigittenau
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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01186623
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 12:40PM