Der verkehrspolitische Standpunkt

In Oesterreich wird die neue Wegekostenrichtlinie der EU gern als tauglicher Ersatz fuer den nicht mehr verlaengerten Transitvertrag dargestellt. Im vorliegenden Beitrag wird der Richtlinienentwurf der EU-Kommission vorgestellt und der Schluss gezogen, dass die in die Richtlinie gesetzten Erwartungen unrealistisch sind. Formell ist die Richtlinie eine Abaenderung und Ergaenzung der bestehenden "Eurovignetten-Direktive" 1999/62/EC, die als Kalkulationsgrundlage der Wegeabgaben nur die Errichtungs- und Erhaltungskosten des Strassennetzes und deren Umlegung auf Zeitbasis zulaesst. Die neue Wegekostenrichtlinie bringt hier wesentliche Aenderungen. Die Beruecksichtigung der Baukosten der bestehenden Infrastruktur fuer die Festsetzung der Gebuehren ist mit den Baukosten der vor maximal 15 Jahren fertig gestellten Teile des Strassennetzes limitiert. Dies wird in Oesterreich dazu fuehren, dass die neu zu bauende Nordautobahn A5 von Wien nach Bruenn durch ein bequemes Gelaende mit einer hoeheren Maut belegt werden darf als die Gebirgsstrecken. Neben den Baukosten sind bei der Festlegung der Gebuehren unter anderem auch Kosten von Laermschutzmassnahmen, Reparaturkosten und die von Versicherungen nicht gedeckten Unfallkosten zu beruecksichtigen. Betroffen ist der Gueterverkehr mit Lkw ueber 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Die erhobenen Gebuehren duerfen nur fuer die Erhaltung und den Ausbau des hoeherrangigen Strassennetzes verwendet werden. Zuschlaege von maximal 25 Prozent auf die nach den Kalkulationsrichtlinien ermittelten Gebuehren sind fuer Strecken in sensiblen Gebieten - Alpen, Pyrenaeen - gestattet. Diese Zuschlaege duerfen nur fuer die Verbesserung der Verkehrswege in den gleichen Verkehrsachsen verwendet werden. Dies ermoeglicht den Ausbau von parallel verlaufenden Eisenbahnstrecken. Ein Brenner-Basistunnel fuer die Bahn wird so jedoch keine maechtige Finanzierungssaeule erhalten, sondern moeglicherweise bloss einen Zuschuss zum Zinsendienst des gewaltigen Kreditbedarfs. Die EU-Kommission verspricht sich von der neuen Richtlinie einen leistungsfaehigen Verkehrsmarkt, eine rationelle Nutzung der Infrastruktur, ein transparentes Gebuehrensystem und Hilfe bei der Finanzierung neuer Verkehrsinfrastruktur. Um die Anwendung sicherzustellen, sollen die Benutzer von zeitbezogenen Steuern entlastet und technische Systeme zur Gebuehrenerhebung eingefuehrt werden. Die Richtlinie muss vom Rat der Verkehrsminister und vom Europaeischen Parlament beschlossen werden und soll 2006 in Kraft treten. (KfV/A)

  • Authors:
    • FROHNER, K
  • Publication Date: 2004

Language

  • German

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  • Accession Number: 01184411
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 11:37AM