Umsetzung der europaeischen Normen fuer den Betonstrassenbau in Deutschland

Mit dem Zusammenwachsen der Laender im vereinten Europa werden zum Teil bestehende Landesnormen ausser Kraft gesetzt und eine neue Generation von harmonisierten europaeischen Normen und Vorschriften in allen Mitgliedstaaten eingefuehrt. Damit werden Handelshemmnisse in der Gemeinschaft abgebaut, Warenverkehr und Dienstleistung erleichtert. Die jetzt anstehende Ueberarbeitung der nationalen Vorschriften fuer den Betonstrassenbau hat das Ziel, die auf Grund der inzwischen vorliegenden europaeischen Normen notwendige Anpassung vorzunehmen und hinderliche Festlegungen aus den Vorschriften zu bereinigen. Mit der Ueberarbeitung der Zusaetzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien fuer den Bau von Fahrbahndecken aus Beton (ZTV Beton-StB) soll eine Zusammenfuehrung aller Regelungen fuer hydraulisch gebundene Schichten zu einem Vorschriftenwerk einhergehen, die neben Betondecken auch hydraulisch gebundene Bauweisen fuer Tragschichten im Strassenbau betreffen. Die neuen ZTV Beton-StB werden dann Regelungen fuer das Herstellen von Betondecken genauso wie fuer hydraulisch gebundene Tragschichten oder Verfestigungen und so weiter beinhalten. Die bestehenden ZTV T-StB (ZTV fuer Tragschichten im Strassenbau) werden entfallen. Das kuenftige Regelwerk gliedert sich in drei Teile: Fuer die Lieferung der Baustoffe werden die "Technischen Lieferbedingungen fuer Baustoffe und Baustoffgemische fuer Fahrbahndecken aus Beton und Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln" (TL Beton-StB) bindend. Fuer die eigentliche Herstellung sind die "Zusaetzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien fuer den Bau von Fahrbahndecken aus Beton und Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln" (ZTV Beton-StB) massgebend. Fuer saemtliche Pruefungen werden in einem dritten Teil, den "Technischen Pruefvorschriften fuer Baustoffe und Baustoffgemische und die fertige Leistung von Fahrbahndecken aus Beton und Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln" (TP Beton-StB) alle diesbezueglichen Festlegungen zusammengefuehrt. Fuer die Uebergangszeit bis zur Einfuehrung der neuen Vorschriften wird seitens des Bundesministeriums fuer Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Abstimmung mit der Forschungsgesellschaft fuer Strassen- und Verkehrswesen mittels eines "Allgemeinen Rundschreibens Strassenbau" (ARS) eine Uebergangsregelung fuer die Baupraxis getroffen. Beitrag zur Betonstrassentagung 2003 am 25. und 26. September 2003 in Stuttgart.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01182703
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 7 2010 11:03AM