Staedtischer Liefer- und Ladeverkehr. Analyse der kommunalen Praktiken zur Entwicklung eines Instrumentariums fuer die StVO

Ein zentrales Problem fuer den innerstaedtischen Wirtschaftsverkehr stellt die Bereitstellung von Flaechen fuer Be- und Entladevorgaenge dar. Die ausgewiesenen Ladebereiche werden haeufig zugeparkt, sodass der Lieferverkehr gezwungen ist, in der zweiten Reihe zu halten. Insbesondere im Zuge von Hauptverkehrsstrassen fuehrt das Halten in zweiter Reihe zu erheblichen Behinderungen des fliessenden Verkehrs und Beeintraechtigungen der Verkehrssicherheit. Probleme fuer den Wirtschaftsverkehr ergeben sich teilweise auch durch ein unzureichendes Angebot an Lieferverkehrsflaechen. Auch sind die Spediteure haeufig nicht bereit, laengere Wege in Kauf zu nehmen und die ausgewiesenen Ladebereiche zu nutzen. Fuer die Beschilderung von Liefer- und Ladebereichen sieht die Strassenverkehrsordnung (StVO) das Zeichen 286 "Eingeschraenktes Haltverbot" vor. Durch entsprechende Zusatzzeichen wird die Nutzung der Verkehrsflaeche fuer bestimmte Nutzergruppen oder fuer bestimmten Zeiten eingeschraenkt. Ein wesentlicher Nachteil dieser Beschilderung besteht in der Definition der zugelassenen Haltvorgaenge mit der Folge, dass die mit Zeichen 286 StVO gekennzeichneten Bereiche haeufig als "Kurzparkplaetze" fehlgenutzt werden. Angesichts dieser Problematik haben inzwischen einige deutsche Staedte von der StVO abweichende Regelungen getroffen und Ladebereiche mit Zeichen 283 StVO "Haltverbot" mit entsprechenden Zusatzzeichen ausgewiesen. Zum Einsatz kommen darueber hinaus verschiedene Markierungselemente, die die Funktion der Ladezonen auch optisch verdeutlichen sollen. Ziel des Forschungsvorhabens war es, zu untersuchen, welche der bereits angewendeten Massnahmen zur Kennzeichnung der Liefer- und Ladebereiche sich in der Praxis bewaehrt haben, und darauf aufbauend, Empfehlungen fuer ein geeignetes Instrumentarium fuer die StVO auszuarbeiten. Die Untersuchung hat gezeigt, dass durch eine auffaellige und eindeutige Kennzeichnung der Ladebereiche, die deren Funktion durch Beschilderung und/oder Markierung unmissverstaendlich darstellt, die Akzeptanz der Ladebereiche erhoeht werden kann. Folgende Anforderungskriterien muss eine Beschilderung erfuellen: - Die Beschilderung muss fuer die Verkehrsteilnehmer allgemein verstaendlich sein. - Entgegen der "aufgeweichten" Wirkungsweise von Zeichen 286 StVO "Eingeschraenktes Haltverbot" muss aus der Beschilderung eindeutig hervorgehen, dass nur Be- und Entladevorgaenge zugelassen sind. - Die Beschilderung muss implizieren, dass das Parken in Ladebereichen moeglicherweise staerker sanktioniert wird. - Die Beschilderung muss eine einfache Ueberwachung ermoeglichen. - Das Kollektiv der zugelassenen Fahrzeuge muss eingegrenzt werden koennen. Die Bedeutung der Markierung der Ladebereiche liegt in der optischen Verdeutlichung der zugewiesenen Funktion und hat sich in Pilotprojekten bewaehrt. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die bessere Akzeptanz der Ladezonen eher der deutlichen Kennzeichnung der Ladebereiche als der Ueberwachung zuzuschreiben ist. Die Ueberwachung muss zwar gewaehrleistet sein, der Aufwand kann jedoch aufgrund der guten Akzeptanz auf das "ortsuebliche" Mass reduziert werden. Ein weiterer nicht zu vernachlaessigender Aspekt fuer die Akzeptanz der Ladebereiche ist deren raeumliche Anordnung und die Anpassung der Lieferzeitfenster an den oertlichen Bedarf. Als Ergebnis der Untersuchung der Praxisbeispiele wird empfohlen, ein neues Verkehrszeichen "Ladebereich" zur Kennzeichnung der Ladebereiche in Analogie zum Zeichen 229 StVO "Taxenstand" in die StVO einzufuehren, das mit einem Sinnbild eines Ladevorgangs versehen sein soll. Darueber hinaus sollen zur optischen Verdeutlichung der Ladebereiche auch Markierungen in Form einer weissen Umrandung der Flaeche oder unter Verwendung des Zeichens 299 StVO (Zick-Zack-Linie) zum Tragen kommen. Die Markierung der Ladebereiche soll jedoch keine zwingende Vorschrift sein, sondern von den Staedten situationsabhaengig eingesetzt werden koennen. Bericht zum Forschungsprojekt 77. 478/2004 im Auftrag des Bundesministeriums fuer Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Titel in Englisch: Urban commercial activities. The ENGLISH ABSTRACT is available at http://www.bast.de/htdocs/veroeffentlichung/kurzfass/v151.htm.

Language

  • German

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  • Accession Number: 01179748
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 6 2010 5:32PM