Aktuelle Rechtsprechungsuebersicht zum Fahrzeugschaden im Haftpflichtfall

Nach dem Grundsatz der Schadensregulierung kann der Geschaedigte vom Schaediger die Wiederherstellung des vor dem Verkehrsunfall bestehenden Zustandes oder den hierfuer erforderlichen Geldbetrag verlangen. Eine Einschraenkung besteht im Merkmal der Erforderlichkeit. Beim wirtschaftlichen Totalschaden, der vorliegt, wenn die Reparaturkosten hoeher sind als der Wiederbeschaffungswert, kommt eine Reparatur in Betracht, wenn die vom Bundesgerichtshof entwickelte 130 Prozent-Regelung greift. Der Reparaturaufwand fuer das wirtschaftlich total beschaedigte Fahrzeug darf in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent uebersteigen. Weitere Moeglichkeiten der Schadensregulierung bei einem Totalschaden sind die fiktive Abrechnung oder die Ersatzbeschaffung. Liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, kann der Geschaedigte Ersatz der Reparaturkosten verlangen oder fiktiv bis zur Hoehe des Wiederbeschaffungsaufwandes abrechnen. Er hat ausserdem die Wahl zwischen Ersatzbeschaffung und Reparatur.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01177635
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 6 2010 4:31PM