Kontrakt, Haftung und Risikotransfer in der Kontraktlogistik

Bei Verkehrsvertraegen unterscheidet man grundsaetzlich nach Lager-, Speditions- und Frachtvertraegen. Die unterschiedlichen Haftungskriterien werden kurz dargestellt. Sie basieren auf voelkerrechtlichen Uebereinkommen wie dem Uebereinkommen ueber den Befoerderungsvertrag im internationalen Strassengueterverkehr (CMR), dem Unternehmergesetzbuch (UGB) oder den Allgemeinen Oesterreichischen Spediteurbedingungen (AOESp). Zahlreiche zusaetzliche Leistungen der Lagerlogistik werden meist im Rahmen von Logistikvertraegen dokumentiert. Ein Logistikvertrag ist rechtlich vom Speditionsvertrag zu unterscheiden, da damit speditionsunuebliche Dienstleistungen erfasst werden. Damit entstehen typengemischte Vertraege mit Elementen aus Dienst- und Werkvertrag oder aus Speditions- und Werkvertrag mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Bei der Risikoabsicherung koennen daher mehrere Versicherungssparten beruehrt werden. Im Rahmen von Verkehrshaftungs-Versicherungen ist auf die Aufnahme vor allem der nicht speditionsueblichen Taetigkeiten oder der von den AOESp abweichenden Individualvereinbarungen in den Vertrag zu achten. (KfV/K)

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 490-2
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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01175271
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 6 2010 3:02PM