Sind Radfahrer bessere Menschen?

Radfahrer werden in den Medien, von Polizei und Verwaltungsbehoerden, gelegentlich aber auch in der juristischen Literatur immer wieder als "Ruepelradler", als "besonderes Problem" oder als "erhebliche Belastung" im Strassenverkehr stigmatisiert. Sie zeigten haeufig "eigenes Fehlverhalten", seien "oft unberechenbar" und wuerden "fast im Minutentakt an beliebigen innerstaedtischen Strassenkreuzungen gegen grundlegende Verhaltensregeln verstossen". Eine Statistik, die dergleichen Verhalten empirisch belegen wuerde, ist jedoch nicht bekannt, ebenso gibt es nur verschwindend wenige Forschungsarbeiten zum regelwidrigen Verhalten von Radfahrern oder ihrer Unfallbeteiligung. Andererseits belegen einzelaspektbezogene Arbeiten expositionsbezogen eine relativ grosse Sicherheit des Radfahrens und auch in juristischer Rechtsprechung und Literatur tauchen Radfahrer nur selten auf, obwohl rund ein Zehntel aller Wege in Deutschland mit dem Rad zurueckgelegt werden. Der Beitrag stellt dar, welche Verhaltsregeln sich fuer Radfahrer und die uebrigen Verkehrsteilnehmer sowohl aus den gesetzlichen Regelungen als auch aus den Anordnungen der oertlichen Strassenverkehrsbehoerden ergeben. Weiterhin wird dargestellt, welche Defizite zum Teil bis heute bei der Sicherheit von Radverkehrsanlagen in Staedten und Kreisen bestehen, obwohl die Behoerden nach 1997 aufgefordert waren, die so genannte "Fahrradnovelle" zur Foerderung und Verbesserung des Fahrradverkehrs in Deutschland umzusetzen. Selbst neu angelegte Radwege seien nicht ohne Weiteres sicherheitsfoerdernd und die Unterhaltung der Radwege lasse zu wuenschen uebrig. Trotz dieser Sicherheitsdefizite ordnen die zustaendigen Behoerden die Benutzungspflicht der Radwege an. Auch zeige sich am Umgang von Behoerden und Polizei mit dem "Ruepelradler-Image", dass eine blosse Unkenntnis oder Scheinheiligkeit in Bezug auf die tatsaechlichen Verhaeltnisse im Radverkehr bestehe. Moeglichkeiten der Verhaltenssteuerung gebe es sowohl bei den gesetzlichen Regelungen als auch bei der oertlichen Strassenraumgestaltung und den oertlichen Anordnungen. Dafuer muesse jedoch das Denken weniger einseitig am Auto ausgerichtet sein.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01175210
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 6 2010 3:00PM