Das Rechtsfahrgebot - Entstehung und aktuelle Fragen

Von derzeit 221 selbststaendigen Staaten und Gebieten der Erde haben derzeit noch 58 Linksverkehr. Das Rechtsfahrgebot in Deutschland beruht auf historischen Zufaelligkeiten. Die ersten motorisierten Fahrzeuge des beginnenden 20. Jahrhunderts waren sowohl links- als auch rechtsseitig orientiert, sie trugen ihre Lenkung in der Mitte. Es entspricht aber einer natuerlichen Tendenz der ueberwiegend rechtshaendigen Weltbevoelkerung, sich im Verkehr rechts zu halten. Fuer den ausseroertlichen Fussgaengerverkehr schreibt die deutsche Strassenverkehrsordnung jedoch zwingend den Linksverkehr vor. Vor allem nachts und bei schlechten Sichtverhaeltnissen koennen Fussgaenger so Risiken besser erkennen. Innerorts gilt zwar in Deutschland fuer Fussgaenger Wahlfreiheit zwischen Links- und Rechtsverkehr. Sinnvoller erscheint es jedoch - aufgrund der innerorts abweichenden Gegebenheiten - fuer Fussgaenger grundsaetzlich Rechtsverkehr anzuordnen. Bestimmte Verkehrsvorgaenge erfolgen in den Verkehr hinein, etwa das Ein- und Aussteigen aus einem Kraftfahrzeug oder das Aufsteigen auf ein Kraftrad. Teilweise sind diese Ablaeufe unvermeidlich, teilweise werden sie vom Gesetzgeber einfach hingenommen oder sogar legalisiert, ohne dass dies notwendig waere. Als Beispiel dient das Anbringen des Tankstutzens auf der linken Seite des Fahrzeuges und das dadurch bedingte Betanken von links.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01174805
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 6 2010 2:51PM