Rechtliche Anforderungen an Software-Updates von vernetzten und automatisierten Pkw

Die Fahrzeugindustrie wendet bereits heute Verfahren an, um die Auswirkungen von Software-Updates auf die betroffenen Fahrzeuge in technischer und rechtlicher Hinsicht bewerten zu können. Künftig soll diese Bewertung formalisiert und basierend auf einem einheitlichen, verbindlichen Standard durchgeführt werden: Die UN/ECE hat Ende Juni 2020 die Regelung R156 verabschiedet, die sich mit Software-Updates für Fahrzeuge und dem Software Update-Management befasst. Die neue Regelung normiert die Organisations- und Prüfpflichten der Hersteller im Zusammenhang mit Software-Updates. Die Vorschriften betreffen ausschließlich den Update-Vorgang, also das Ersetzen der bisherigen durch die neue Software. Ob das Update materiell-rechtlich zulässig ist oder ob die Fahrzeuge danach noch verkehrsfähig sind, richtet sich nach Regeln zur Typgenehmigung von Fahrzeugen und der StVZO. Fragen der Cyber-Sicherheit werden mittels einer eigenen UN/ECE-Regelung abgedeckt. Vorgesehen ist, dass Fahrzeughersteller künftig „Software Update Management-Systeme (SUMS)“ implementieren, die von einer Typgenehmigungsbehörde zertifiziert werden müssen. Das SUMS soll die Auswirkungen von Updates transparent machen und Prüfungen durch die Behörden vorbereiten. Die Hersteller unterliegen des Weiteren Dokumentationspflichten in Bezug auf Software-Updates. Neben den SUMS benötigen die Hersteller eine Typgenehmigung in Bezug auf die Software Update-Prozesse der jeweiligen Fahrzeugtypen. Festgestellt wird, dass die neue Regelung sinnvoll ist, jedoch teils erheblichen Umstellungsaufwand für die Hersteller bedeutet und sich auch auf die Software-Zulieferer auswirken wird. Die Hersteller müssen zudem sicherstellen, dass Änderungen durch das Update korrekt in den Genehmigungsunterlagen reflektiert werden, damit das Fahrzeug nicht seine Verkehrsfähigkeit verliert. In diesem Zusammenhang wird auf die Typgenehmigung, die Übereinstimmungsbescheinigung sowie die Betriebserlaubnis des Einzelfahrzeugs eingegangen.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01778348
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jul 29 2021 12:08PM