Der internationale Führerschein

Auch wenn der internationale Führerschein seit Einführung des europäischen Führerscheins an Bedeutung verloren hat, so wird er außerhalb der EU immer noch benötigt. Denn dort kann ein deutscher Staatsangehöriger mit inländischer Fahrerlaubnis seine Berechtigung nur mit einem internationalen Führerschein nachweisen. Voraussetzung ist eine schon bestehende (nationale) Fahrerlaubnis, der Internationale Führerschein ist eine Art Übersetzung des jeweiligen nationalen Führerscheins. Grundlage dafür, dass die Staaten national erteilte Fahrerlaubnisse anerkennen und durch ein international gültiges Dokument nachweisen sind völkerrechtliche Verträge. Das sind zum einen das Internationale Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr (das sogenannte Pariser Abkommen) vom 24.04.1926 sowie zum anderen das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968. Beide Führerscheinarten bestehen nebeneinander. Staaten, die dem Wiener Übereinkommen beigetreten sind, sehen den Führerschein nach dem Pariser Abkommen als ungültig an. Auch wenn die USA beiden Verträgen nicht beigetreten sind, akzeptieren sie beide Führerscheinarten. Eingegangen wird unter anderem auf die Regelungen zum Internationalen Führerschein laut Wiener Übereinkommen, die Vertragsparteien der verschiedenen Abkommen, Funktion und Wirkung des Internationalen Führerscheins, Erteilungsvoraussetzungen, Geltungsumfang und -dauer, Zuständigkeit für die Führerschein-Ausstellung, sowie die Anerkennung von Internationalen Führerscheinen im Inland.

Language

  • German

Media Info

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01756399
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 29 2020 9:13AM