Vorsatz bei Geschwindigkeitsverstößen. Teile 1 und 2

Thema ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 1997 zum Geschwindigkeitsverstoß außerhalb von Ortschaften (Autobahnen ausgenommen), bei dem im Allgemeinen Vorsätzlichkeit anzunehmen ist, mindestens jedoch grob pflichtwidriges Verhalten. Des Weiteren wird ausgewählte Rechtsprechung aus der Zeit des BGH-Urteils sowie aktuelle Rechtsprechung zur Thematik vorgestellt. Eingegangen wird des Weiteren auch auf aktuellere Beschlüsse, die bereits bei Geschwindigkeitsübertretungen von 40 Prozent von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehen. Diskutiert wird außerdem, welche Wirkung die Rechtsprechung des BGH für die Arbeit der Polizei und der Bußgeldbehörden entfalten kann. Gemäß Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 2 c Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für Pkw oder andere Kraftfahrzeuge (ohne Anhänger) außerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Davon ausgenommen sind Autobahnen und andere Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind sowie Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben, bei denen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung die Richtgeschwindigkeit 130 km/h gilt.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: Figures;
  • Pagination: pp 227-34&255-62
  • Serial:
    • Verkehrsdienst
    • Volume: 64
    • Issue Number: 9&10
    • Publisher: Verlag Heinrich Vogel, Springer Fachmedien München GmbH
    • ISSN: 0341-4388

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01727242
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 7 2020 10:46AM