Die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Eine Pionierleistung des E-Government

Deutschland hat verglichen mit anderen europäischen Staaten noch einen gewissen Nachholbedarf bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Vielfältige Entwicklungen im gesellschaftlichen Bereich (unter anderem der demografische Wandel und der Wandel des Arbeitsmarktes) forcieren die Erkenntnis, dass es dringenden Handlungsbedarf bei der Realisierung von E-Government gibt. Aufgezeigt wird, dass verschiedene Voraussetzungen geschaffen werden mussten, damit die Zulassung von Fahrzeugen internetbasiert ablaufen kann. Dargestellt wird, wie die Verfahren durchgeführt werden und wo derzeit die Grenzen der Automatisierung liegen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem automatisierten Verwaltungsakt als Massenverfahren. Einleitend dargelegt wird der rechtliche Rahmen der Realisierung von E-Government. Sodann wird die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ausführlich im Hinblick auf die stufenweise Einführung, rechtliche und sachliche Voraussetzungen, internetbasisert abwickelbare Zulassungsvorgänge sowie die Pflichten der Zulassungsbehörden behandelt. Das Potenzial für die I-Kfz leitet sich zum einen von den Antragsanforderungen hinsichtlich der Fahrzeuge und ihrer Eigenschaften ab (Verfahrenspotenzial) sowie zum anderen hinsichtlich der Anforderungen an die antragstellende Person (Nutzerpotenzial). Internetbasiert behandelt werden können Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zulassungsrechtlich behandelt wurden und über eine angepasst ZB I (Zulassungsbescheinigung Teil I) verfügen beziehungsweise Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2018 zugelassen oder hergestellt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil II). Als natürliche Personen können nur diejenigen Personen das Verfahren nutzen, die über die eingeschaltete eID-Funktion des Personalausweises/ elektronischen Aufenthaltstitels und ein Lesegerät verfügen. Das Nutzerpotenzial kann sich durch Änderungen im Personalausweisrecht und technische Weiterentwicklungen (eID-Funktion per Smartphone) erweitern. Eine maßgebliche Ausweitung kann auch durch die Erweiterung des Halterkreises auf juristische Personen erfolgen, was einen Schwerpunkt der laufenden Arbeiten an der Konzeption des sogenannten i-Kfz-Stufe 4 darstellt.

  • Availability:
  • Authors:
    • Albrecht, F
    • Kehr, T
    • Freigang, A
  • Publication Date: 2019-10

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 555-66
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01727235
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 7 2020 10:46AM