Die Rechtsfolgen der Unfallflucht. Status Quo und Reformbedarf

Der Tatbestand der Unfallflucht sieht als Hauptstrafe gemäß Paragraf 142 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor, tatsächlich werden in der Praxis regelmäßig Geldstrafen verhängt. Obwohl angesiedelt im 7. Abschnitt des Strafgesetzbuchs ("Straftaten gegen die öffentliche Ordnung") handelt es sich hierbei um eine Norm, die ausschließlich private Interessen schützt, nämlich die Durchsetzung der berechtigten zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche der Betroffenen beziehungsweise der Abwehr der gegen sie erhobenen unberechtigten Ansprüche. Diskutiert werden Beispiele aus der Rechtsprechung, die in Bezug auf die Strafbegründung beziehungsweise -zumessung bei Fällen der Unfallflucht auffallen. Dies betrifft auch die Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Fall der Unfallflucht die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht (Paragraf 69 StGB). Ziel dieser Norm ist der Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern. Festgestellt wird, dass die Unfallflucht im Rahmen der Regeltatbestände des Paragraf 69 Absatz 2 StGB einen Fremdkörper darstelle, da sie die einzige private Interesse schützende Norm ist, die im Regelfall einen Fahrerlaubnisentzug nach sich zieht. Eingegangen wird in diesem Zusammenhang auch auf die Frage der Höhe des bedeutenden Schadens sowie die Faktoren, die in dessen Berechnung eingehen. Kritisch zu hinterfragen sei auch die subjektive Komponente, nämlich was der verursachende Fahrer bezüglich eines bedeutenden Schadens gewusst hatte oder hätte wissen können. Abschließend wird kurz der Frage nachgegangen, wie lange nach einem Unfallereignis der (vorläufige) Fahrerlaubnisentzug noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht wird. Als unbedenklich zu bewerten sei hingegen das Fahrverbot als Nebenstrafe mit der Funktion des "Denkzettels" (Paragraf 44 StGB), welches zuletzt auf bis zu 6 Monate ausgeweitet wurde. Mit dieser neuen Option sei ein Abschied vom systematisch fragwürdigen Fahrerlaubnisentzug in der Zukunft denkbar. Beitrag zum Arbeitskreis III „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ des 56. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2018.

  • Availability:
  • Supplemental Notes:
    • Ebenfalls erschienen in: Straßenverkehrsrecht, 2018, volume 18, issue 8, pp 281-6.
  • Corporate Authors:

    Luchterhand / Wolters Kluwer Deutschland GmbH

    Luxemburger Strasse 449
    Köln,   Germany  50939

    Deutscher Verkehrsgerichtstag - Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft - e.V.

    Baron-Voght-Strasse 106a
    Hamburg,   Germany  22607
  • Authors:
    • Quarch, M
  • Publication Date: 2018

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 79-91
  • Monograph Title: 56. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2018

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01704545
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • ISBN: 9783472095767
  • Files: ITRD
  • Created Date: May 9 2019 2:49PM