Reform des Fahrlehrerrechts - Modernisierung, Entbuerokratisierung, Deregulierung - ohne Qualitaetsverluste? - Ein Gewinn fuer Ausbildung und Verkehrssicherheit? - Kooperationsmoeglichkeiten fuer Fahrschulen - Arbeitskreis VII

Die Empfehlungen des Arbeitskreises VII (Leitung: Dauer,P) des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2016 umfassen folgende Punkte: Das Fahrlehrerrecht muss reformiert werden. Fuer den Zugang zum Fahrlehrerberuf ist das Mindestalter von derzeit 22 Jahren auf 21 Jahre zu senken. Die Anhebung vom Hauptschulabschluss auf den mittleren Bildungsabschluss ist vorzunehmen. In Einzelfaellen muss dabei auch Bewerber(inne)n mit anderen Qualifikationen der Zugang zum Fahrlehrerberuf ermoeglicht werden. Neben der Klasse BE muessen nur noch die Fahrerlaubnisklassen A1 und C oder A1 und D nachgewiesen werden. In der Ausbildung der Fahrlehreranwaerter muss der Erwerb paedagogischer Kompetenzen einen deutlich hoeheren Stellenwert einnehmen. Die Mehrheit des Arbeitskreises ist der Auffassung, dass dies eine deutliche Verlaengerung der Ausbildungszeit sowohl in der Fahrlehrerausbildungsstaette als auch in der Ausbildungsfahrschule bedingt. Die fahrpraktische Pruefung muss vor Beginn der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstaette bestanden werden. Das Berichtsheft zur Reflexion der praktischen Ausbildung ist beizubehalten; seine Bedeutung und Kontrolle sind gesetzlich konkreter zu fassen. Die Ausbildung der Ausbildungsfahrlehrer ist zu verbessern. Die Mehrheit des Arbeitskreises ist der Auffassung, dass eine Pruefung gesetzlich einzufuehren ist. Die Kooperationsmoeglichkeiten von Fahrschulen sind zu verbessern. Die moegliche Zahl von Zweigstellen ist angemessen anzuheben. Fuer beides sind Verantwortlichkeiten und Kontrollmoeglichkeiten klar zu regeln. Zur Entbuerokratisierung des Fahrschulbetriebs sind Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten auf das absolut Notwendige zu beschraenken. Die Mehrheit des Arbeitskreises ist der Auffassung, dass der Tagesnachweis abzuschaffen ist. Beschaeftigungsverhaeltnisse mit freien Mitarbeitern sind gesetzlich auszuschliessen. Die Fahrschulueberwachung ist unter staerkerer Beruecksichtigung paedagogischer Aspekte durchzufuehren und bundesweit zu vereinheitlichen. (A)

  • Availability:
  • Corporate Authors:

    Deutscher Verkehrsgerichtstag - Deutsche Akademie fuer Verkehrswissenschaft - e.V.

    Baron-Voght-Strasse 106a
    Hamburg,   Germany  22607
  • Authors:
    • Jaser, D
    • Kirschner, T
    • Leutner, D
  • Publication Date: 2016

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 225-53
  • Monograph Title: 54. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2016

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01607551
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • ISBN: 978-3-472-08961-2
  • Files: ITRD
  • Created Date: Aug 11 2016 10:13AM