Fuehren eines Kraftfahrzeugs

Das "Fuehren eines Fahrzeugs" beziehungsweise "Fuehren eines Kraftfahrzeugs" taucht in verschiedenen strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften auf und hat deshalb grosse rechtliche Bedeutung, wobei die Unterscheidung hier auf dem Fuehren eines nichtmotorisierten im Gegensatz zum Fuehren eines motorisierten Fahrzeugs liegt. Daneben gibt es weitere Begriffe, die dem "Fuehren" vergleichbar sind, beispielsweise "gebraucht", "Gebrauch" oder "in Gebrauch nehmen". Der Begriff des Fuehrens setzt zwingend das In-Bewegung setzen des (Kraft-) Fahrzeugs voraus. Waehrend frueher bestimmte Vorbereitungshandlungen zum Fuehren gerechnet wurden, reicht nach heutigem Verstaendnis das Starten des Motors oder das Einschalten des Fahrlichts fuer die Erfuellung des Tatbestands nicht aus. Hingegen kommt der Motorkraft als Ursache der Bewegung keine Bedeutung zu, womit auch das Inbewegungsetzen eines Kraftfahrzeugs nur unter Ausnutzung eines Gefaelles eingeschlossen ist. Willentliches Verhalten ist fuer das "Fuehren" die Voraussetzung. In diesem Zusammenhang geht der Beitrag darauf ein, wann eine solche willentliche Fahrzeugfuehrung vorliegt. Des Weiteren werden das Schieben und Abschleppen eines Fahrzeugs, das gemeinsame (zum Beispiel arbeitsteilige) Fuehren eines Fahrzeugs sowie Uebungs- und Pruefungsfahrten daraufhin untersucht, ob ein Fuehren vorliegt beziehungsweise wer (Kraft-) Fahrzeugfuehrer ist. Kurz eingegangen wird auch auf das Begleitete Fahren.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 130-3
  • Serial:
    • Strassenverkehrsrecht
    • Volume: 15
    • Issue Number: 4
    • Publisher: Nomos Verlagsgesellschaft mbH
    • ISSN: 1613-1096

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01587316
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 20 2016 9:21AM