Wissenschaftliche Befundlage zur Promillegrenze fuer Radfahrer

Der Arbeitskreis III des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2015 befasst sich mit dem Thema "Neue Promille-Grenzen fuer Radfahrer?" Der Beitrag eroertert in diesem Zusammenhang die Gefahrenpotenziale des Fahrradfahrens unter Alkoholeinfluss, gleichzeitig werden die spezifischen Vor- und Nachteile der verschiedenen methodischen Ansaetze zur Risikoabschaetzung des Radfahrens unter Alkohol verdeutlicht. Da jeder forschungsmethodische Ansatz und jede Datenbasis eine unterschiedliche Akzentuierung setzt und die „Reichweite" der jeweiligen Aussagen verschieden ist, sollte bei der Diskussion um Promillegrenzen fuer Radfahrer keine Entscheidung aufgrund singulaerer Studien oder Datenquellen getroffen werden. Vielmehr ist eine integrative Betrachtung der bisherigen Erkenntnisse aus der Unfallstatistik sowie epidemiologischen und experimentellen Studien notwendig, um zu einer wissenschaftlich fundierten, umfassenden Basis zur Identifikation geeigneter, das heisst aus Sicht der Verkehrssicherheitsforschung relevanter, Promillegrenzen zu gelangen. Die Gesamtbetrachtung der wissenschaftlichen Ergebnisse zeigt, dass der derzeit in Deutschland gueltige Grenzwert von 1,6 Promille fuer die absolute Fahruntuechtigkeit in einem Bereich liegt, in dem das Unfallrisiko ueberproportional stark ansteigt: Nach der amtlichen Unfallstatistik der letzten zehn Jahre ereignen sich 64 Prozent aller alkoholbezogenen Radfahrunfaelle mit Blutalkoholkonzentrationen von 1,6 Promille und mehr. Auch experimentelle Studien belegen massive alkoholbedingte Auffaelligkeiten in diesem Promillebereich. Insgesamt stellen die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse den derzeit gueltigen Grenzwert von 1,6 Promille fuer die absolute Fahruntuechtigkeit nicht in Frage. Eine weitere Unfallhaeufung findet man ab etwa 1,1 Promille: Im Bereich zwischen 1,1 und 1,6 Promille ereignen sich weitere 20 Prozent aller Unfaelle mit Beteiligung alkoholisierter Radfahrer. Auch die Ergebnisse internationaler Fall-Kontroll-Studien belegen einen bedeutsamen Anstieg des Unfallrisikos oberhalb von 1,0 Promille, ebenso experimentelle Studien. Da hingegen nur etwa 15 Prozent der alkoholisierten Radfahrer mit Blutalkoholkonzentrationen von unter 1,1 Promille verungluecken, liesse die Einfuehrung eines Grenzwerts unterhalb dieser Schwelle aus fachlicher Sicht eher keinen massgeblichen Beitrag zur Verringerung der Anzahl von Radunfaellen unter Alkoholeinfluss erwarten. (A)

  • Availability:
  • Authors:
    • Wandtner, B
    • Evers, C
    • Albrecht, M
  • Publication Date: 2015-1

Language

  • German

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Filing Info

  • Accession Number: 01587178
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 19 2016 9:23AM