Weniger Verkehrszeichen dank Parkraumbewirtschaftungszone

Parkdruck ist eines der grossen Verkehrsprobleme in den Innenstaedten und fuehrt dazu, dass die Verkehrsteilnehmer jede Moeglichkeit zum Abstellen ihrer Fahrzeuge nutzen. Die Kommunen sind in diesen Faellen aufgerufen, Parkregelungen durch Verkehrszeichen zu treffen. Um eine "Ueberbeschilderung" zu vermeiden, die insbesondere Zielsetzung des Paragraf 45 Absatz 9 Strassenverkehrs-Ordnung (StVO) ist, hat es der Gesetzgeber ermoeglicht, Parkraumbewirtschaftungszonen (Verkehrszeichen (VZ) 314.1 und 314.2) zu schaffen. Eine Parkraumbewirtschaftungszone ermoeglicht es, zusammenhaengende Bereiche mehrerer Strassen ganz oder ueberwiegend mit dem Parken mit Parkschein oder mit der Verwendung einer Parkscheibe zu regeln. Hierbei wird wie bereits beim Zonenhalteverbot auf den sogenannten Sichtbarkeitsgrundsatz von Verkehrszeichen verzichtet, was bedeutet, dass die Beschilderung nur noch in den Einfahrtsbereichen der Zonen erfolgt, eine Einzelanweisung innerhalb der Zone aber grundsaetzlich unterbleibt. Hintergrund der Regelung ist die Reduzierung der Verkehrszeichen. (A)

Language

  • German

Media Info

  • Pagination: 105-8
  • Serial:
    • VERKEHRSDIENST
    • Volume: 60
    • Issue Number: 4
    • Publisher: SPRINGER FACHMEDIEN MUENCHEN GMBH, DAS PORTAL FUER DIE RECHTSPRAXIS IM STRASSENVERKEHR
    • ISSN: 0341-4388

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01577428
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Sep 29 2015 10:08AM