Gewerbefrei oder "Uber"-reguliert? - die Vermittlung von Personenbefoerderungsdiensten auf dem Pruefstand

Die Vermittlung von Personenbefoerderungsleistungen, die von Privatpersonen mit dem eigenen Pkw erbracht werden, hat Medien, Behoerden und gar Demonstranten auf den Plan gerufen. Das Taxigewerbe befuerchtet Konkurrenz von einem Wettbewerber, der nicht nach den gleichen Regeln spielen will. Entsprechend mobilisiert es gegen Technologieplattformen, wie etwa den Anbieter "Uber", welche Fahrer und zahlende Kunden zusammenbringen will. Das Unternehmen vermittelt Fahrten von Privatpersonen unter Einsatz des privaten Fahrzeugs an Befoerderungsinteressierte. Technisch erfolgt die Vermittlung mittels einer Smartphone-App, bei der der potenzielle Kunde die Uber-Fahrer in seiner Naehe ausmachen kann. Der Kunde bezahlt die gefahrene Strecke mittels der bei Uber hinterlegten Kreditkartendaten. Die Laenge der Fahrstrecke wird vom Einsteigeort zum Ziel mithilfe von GPS berechnet. Uber behaelt vom Fahrpreis 20 Prozent als Vermittlungsgebuehr sowie weitere rund 4 Prozent zur Versteuerung im Ausland und leitet das restliche Entgelt weiter an die Fahrer. In teilweise aehnlicher Ausgestaltung fuehren andere Anbieter, wie etwa WunderCar, myDriver oder Blacklane die Vermittlung von Befoerderungsleistungen durch. Bei WunderCar werden dabei die Fahrpreise ebenfalls vorgegeben, aber als "Trinkgelder" bezeichnet. Insgesamt laesst sich aufgrund der technischen Entwicklung ein Trend erkennen, in dessen Fahrwasser Mobilitaetsoptionen durch den Einsatz von Privatpersonen in ganz unterschiedlicher Ausgestaltung geschaffen werden. (A)

Language

  • German

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Filing Info

  • Accession Number: 01575869
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Sep 15 2015 9:18AM