Gesetzliche Neuregelungen zur Berechnung des Punktestandes bei Mehrfachtaetern

Die Reform des Verkehrszentralregisters (VZR-Reform) zum 1. Mai 2014 wurde mit dem 5. Gesetz zur Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer Gesetze vom 28. August 2013 und der 9. Verordnung zur Aenderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und anderer strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften umgesetzt. Konkretisierende Regelungen zur Berechnung des Punktestands bei Mehrfachtaetern enthaelt das Gesetz zur Aenderung des StVG, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes vom 28. November 2014, das am 5. Dezember 2014 in Kraft getreten ist. Diese Regelungen betreffen insbesondere das Durchlaufen des Massnahmensystems und die Reduzierung des Punktestands beim Ueberspringen einer Massnahmenstufe. Die Hintergruende fuer die neuen Regelungen liegen darin, dass im Zuge der Implementierung der VZR-Reform deutlich geworden ist, dass nicht fuer saemtliche in Betracht kommende Fallgestaltungen ein einheitlicher Vollzug des gesetzgeberischen Willens anhand der getroffenen Formulierungen als sicher gestellt galt. Das Zusammenwirken von verschiedenen Berechnungsvorschriften fuehrte in diesen Faellen zu unterschiedlichen Auslegungen und Berechungsergebnissen des Punktestands. Die Neuregelungen werden anhand von Beispielen vorgestellt und anschliessend auf unterschiedliche Fallgestaltungen angewandt.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: Figures; References;
  • Pagination: pp 12-7
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01566763
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jun 22 2015 8:59AM