Ueberlegungen zum Geringfuegigkeitsprinzip im Rahmen der Verkehrsunfallflucht (Paragraf 142 StGB)

Das Geringfuegigkeitsprinzip ist im Strafrecht in vielfaeltiger Weise haeufig schon im Gesetz vorgegeben und kann so als Korrektiv nutzbar gemacht werden. Materiellrechtlich geschieht dies entweder als allgemeine tatbestandliche Auslegungsregel oder durch spezielle negative Tatbestandsmerkmale, gelegentlich auch in Form besonderer Strafverfolgungsvoraussetzungen. Strafprozessual ist dem Geringfuegigkeitsgedanken ueber die Paragrafen 153 und 153a Strafprozessordnung (StPO) Genuege zu tun. Vor dem Hintergrund von Anstrengungen zur Entkriminalisierung von Bagatellunrecht wird der Frage nachgegangen, ob und auf welche Weise, sowohl materiellrechtlich als auch strafprozessual, der Bagatellgedanke im Rahmen des Paragrafen 142 Strafgesetzbuch (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) normativ Beruecksichtigung gefunden hat oder kuenftig moeglicherweise besser zur Geltung zu bringen ist. Dazu werden Ueberlegungen zur Beruecksichtigung des Geringfuegigkeitsgedankens auf der auesseren Tatbestandsebene des Paragrafen 142 angestellt. Des Weiteren werden Irrtumsfragen vor dem Hintergrund des Geringfuegigkeitsprinzips sowie die Wertgrenzen im Rahmen der Paragrafen 142 Absatz 4 und 69 Absatz 2 Nummer 3 (Entziehung der Fahrerlaubnis) behandelt. Abschliessend wird auf den regulativen "Notausgang", naemlich die Moeglichkeit der Einstellung gemaess den Paragrafen 153 und 153a StPO eingegangen.

  • Availability:
  • Supplemental Notes:
    • DAR-Extra "Unfallflucht aktuell".
  • Authors:
    • GEPPERT, K
  • Publication Date: 2014-12

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 737-43
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01550253
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 21 2015 9:19AM