Ueberleitung von Massnahmen nach dem alten Punktsystem in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem und anschliessende Anwendung des Fahreignungs-Bewertungssystems

Mit der Einfuehrung des Fahreignungs-Bewertungssystems wurden eine Reihe von Ueberleitungsvorschriften geschaffen, um das alte Punktsystem und die bisherigen Eintragungen zu ueberfuehren. Jedoch wurden hinsichtlich der Ueberleitung der Massnahmen nach dem Punktsystem keine Ueberleitungsregeln getroffen. Das alte Punktsystem kannte bisher (bis zum 30.04.2014) ein aus 3 Stufen bestehendes abgestuftes Massnahmensystem aus Verwarnung, der verpflichtenden Anordnung eines Aufbauseminars fuer punkteauffaelllige Kraftfahrer sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Punktestand von 18 oder mehr Punkten. Im neuen Fahreignungs-Bewertungssystem (ab dem 1.05.2014) erfolgt zuerst die Ermahnung mit einem gleichzeitigen Hinweis, dass freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden und so ein Punkteabzug erfolgen kann. Als zweite Massnahme erfolgt die Verwarnung bei einem Punktestand von 6 oder 7 Punkten mit dem Hinweis auf ein freiwilliges Fahreignungsseminar, jedoch ohne Moeglichkeit des Punkteabzugs, sowie dem Hinweis auf die Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 oder mehr Punkten. Als letzte Massnahme schliesst sich wiederum die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Aufgrund der qualitativen Unterschiede (insbesondere auf Stufe 1 und 2 des Massnahmensystems, die im neuen System zur Verhaltensaenderung aus eigenem Antrieb anhalten sollen) ist keine Ueberleitung der Massnahmen moeglich. Anhand von Beispielen wird dargestellt, welche Konstellationen sich bei der Ueberfuehrung des bisherigen in den neuen Punktestand und die neue Massnahmenstufe ergeben koennen.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 565-8
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01547967
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Dec 17 2014 10:29AM