Fahreignung und medizinisch-psychologische Untersuchung

Fuer das Wachsen der Verkehrssicherheit auf deutschen Strassen waren auch die Erfolge der Massnahmen der Verkehrsmedizin und der Einwirkung durch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von wesentlicher Bedeutung. Die MPU hat auch den Deutschen Verkehrsgerichtstag mehrfach beschaeftigt, unter anderem beim 48. Verkehrsgerichtstag (VGT) 2010 im Arbeitskreis VI "Idiotentest auf dem Pruefstand". Wichtige kritische Fragen zu den Methoden der Begutachtung konnten hier eroertert und Zweifel rueckhaltlos offen gelegt werden. Erwartungen der Teilnehmer, interdisziplinaer und allgemein anerkannte Beweise fuer die Aussagekraft der Begutachtung im Hinblick auf das zukuenftige Verkehrsverhalten positiv wie negativ beurteilter Probanden zu erhalten, sind nicht erfuellt worden. Allein die Verkehrspsychologen haben die guenstigen Wirkungen der MPU eroertert. Des Weiteren werden Fragen behandelt, die Gegenstand der Eroerterungen im Arbeitskreis V "Fahreignung und MPU" des 52. VGT 2014 sein werden. Eingegangen wird auf die interdiziplinaere Zusammenarbeit im Rahmen der Weiterentwicklung der Pruefung der Fahreignung, die aktuell durch eine unabhaengige Projektgruppe "MPU Reform" erfolgt. Diese ist angesiedelt bei der Bundesanstalt fuer Strassenwesen (BASt) und soll zu Handlungsempfehlungen der Wissenschaft und der Fachministerien fuehren. Die erste Aufgabe der Projektgruppe soll ein Vorschlag fuer die Gruendung einer unabhaengigen Stelle zur Kontrolle von angewandten psychologischen Verfahren sein. Ein Schwerpunkt wird die Sicherung einer Information der Kunden der Begutachtungsstellen fuer Fahreignung (BfF) ueber die bevorstehende psychologische Untersuchung, beispielsweise in Form eines Angebots fuer eine Beratung oder Vorbereitung auf die Untersuchung. Eine weitere Arbeitsgruppe prueft, an welche Instanz sich der von einer BfF Begutachtete wenden kann, wenn er das Gutachten fuer mangelhaft oder unverstaendlich haelt. Diese Projektgruppe wird auch die kontroverse Beurteilung der Notwendigkeit von Obergutachterstellen behandeln. Eingegangen wird abschliessend auf die Frage der Eignungskriterien bei Alkoholmissbrauch (Paragraf 13 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)) sowie auf die Eignungskriterien bei Konsum von Cannabis (Paragraf 14 FeV), dazu Ergebnisse neuerer Forschung zusammengefasst und der entsprechende Aenderungsbedarf umrissen.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 11-4
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01539936
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 8 2014 8:53AM