Einhaltung von Sicherheits- und Umweltvorschriften auf See - Wer kontrolliert was? (Flaggenstaaten, Hafenstaaten, Klassifikationsgesellschaften - Arbeitskreis VIII

Die Empfehlungen des Arbeitskreises VIII (Leitung: Ehlers,P) des 52. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2014 umfassen folgende Punkte: Die Schiffssicherheit und der Schutz der Meeresumwelt haengen entscheidend davon ab, dass das umfassend vorhandene internationale Regelwerk von der Schifffahrt tatsaechlich eingehalten wird. Das erfordert ein effizientes Kontrollsystem. Kontrolldichte und -umfang haben vorhandene Ressourcen zu beruecksichtigen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Fuer die Erfuellung der geltenden Anforderungen ist primaer der Reeder verantwortlich, waehrend es Aufgabe der Flaggenstaatverwaltung ist, die Einhaltung der Anforderungen zu kontrollieren. Angesichts der begrenzten oeffentlichen Ressourcen sollte eine noch engere Einbindung der Klassifikationsgesellschaften geprueft werden. Die Verwaltung muss jedoch weiterhin ueber ausreichend Personal mit eigenem Fachwissen und Erfahrungen verfuegen, was auch durch eine stabile Verbindung mit den Aufgaben der Hafenstaatkontrolle gefoerdert wird. Die Hafenstaatkontrolle hat erheblich zur Erhoehung der Schiffssicherheit und zum Meeresumweltschutz beigetragen, darf aber nicht die Flaggenstaaten von ihrer vorrangigen Verantwortung entbinden. Das verbindliche Auditierungsverfahren der Mitgliedstaaten der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) ist schnellstmoeglich einzufuehren. Die Kontrolltaetigkeiten von Bundes- und Laenderbehoerden sollten staerker vernetzt und gebuendelt werden. Besonders wichtig ist, dass die hohe Ausbildungsqualitaet der Kontrolleure gesichert und der risikobasierte Kontrollansatz weiter verfolgt wird. Die Klassifikationsgesellschaften spielen bei der Gewaehrleistung der Schiffssicherheit eine herausgehobene Rolle. Der Arbeitskreis begruesst, dass die Anforderungen an Klassifikationsgesellschaften kuenftig durch einen Code der IMO vereinheitlicht werden, und erwartet, dass die einschlaegigen europaeischen Regelungen erforderlichenfalls angepasst werden. Der Arbeitskreis unterstuetzt die Absicht der Bundesregierung, auf einseitige nationale und europaeische Sonderregelungen zu verzichten. Der Arbeitskreis begruesst das Ziel der Bundesregierung, die Flaggenstaatverwaltung und das Schifffahrtsrecht weiter zu modernisieren. Wichtige Kriterien sind dabei klare und gebuendelte Zustaendigkeiten mit nur einem Ansprechpartner fuer die Schifffahrt, die Vereinfachung der Verwaltungsablaeufe auch durch staerkeren Einsatz elektronischer Verfahren, eine den Erfordernissen der Schifffahrtspraxis entsprechende Erreichbarkeit und schnellere Reaktionszeiten. (A)

  • Availability:
  • Corporate Authors:

    DEUTSCHER VERKEHRSGERICHTSTAG - DEUTSCHE AKADEMIE FUER VERKEHRSWISSENSCHAFT - E.V.

    BARON-VOGHT-STRASSE 106A
    HAMBURG,   DEUTSCHLAND BR  D-22607

    LUCHTERHAND / WOLTERS KLUWER DEUTSCHLAND GMBH

    LUXEMBURGER STR. 449
    KOELN,   Germany  D-50939
  • Authors:
    • Heinacher-Lindemann, G
    • Kroeger, M
    • Wehrmann, A
  • Publication Date: 2014

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 313-51
  • Monograph Title: 52. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2014

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01539993
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • ISBN: 978-3-472-08625-3
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 9 2014 9:00AM