Die freizuegige Einwanderung von Auslaendern in die Bundesrepublik und die Verkehrssicherheit

Das Europaeische Fuehrerscheinrecht ist auf die Freizuegigkeit und die Niederlassungsfreiheit von Personen im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU/EWR ausgerichtet. Angesichts der europaeischen Vorgaben ist die Wahrung der Verkehrssicherheit im europaeischen Fuehrerscheinrecht der Richtlinie ueber den Fuehrerschein 2006 (EU-Richtlinie 2006/126/EG; sogenannte RiLi 2006) eine erstrangige Pflicht. Bei der Umsetzung in das deutsche Fahrerlaubnisrecht ist die Bundesrepublik verpflichtet, die Grundsaetze der gegenseitigen Anerkennung von Fuehrerscheinen in Europa und zugleich ihre Beschraenkung durch die Pflicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ihren verordnungsrechtlichen Regelungen zu Grunde zu legen. Dargestellt wird, wie die europarechtlichen Vorgaben zur Anerkennung von EU/EWR-Fahrerlaubnissen bei Wohnsitznahme im Inland beziehungsweise das Fuehren von Fahrzeugen mit auslaendischen Fahrerlaubnissen im Inland im Fahrerlaubnisrecht umgesetzt sind. Des Weiteren wird die Rechtslage bei Einwanderern aus EU/EWR-Staaten mit strafgerichtlich oder fahrerlaubnisbehoerdlich festgestellten Eignungsmaengeln eroertert. Ausserdem wird auf die Ausgestaltung der kuenftigen Gefahrenabwehr bei Vorliegen von Eignungszweifel begruendenden Tatsachen bei Zuwanderern aus der Zeit vor und nach Erteilung des Fuehrerscheins im Aussteller-Mitgliedstaat eingegangen und auf erforderliche Entscheidungen des deutschen Gesetzgebers Bezug genommen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Fuehrerscheinen aus EU/EWR-Staaten vom Europaeischen Gerichtshof (EuGH) mit der Freizuegigkeit und Verkehrssicherheit in konsequenter Fortfuehrung seiner Rechtsprechung in Einklang gebracht worden ist. Es wird festgehalten, dass die Schutzpflicht des Staates durch die Rechtsprechung des EuGH nicht beruehrt ist. Der Zuwanderung von Auslaendern mit Eignungszweifeln kann trotz dieser Rechtsprechung mit Aenderungen des Strassenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zufriedenstellend begegnet werden. Gefordert ist der deutsche Gesetzgeber, der durch Anpassungen im Fahrerlaubnisrecht die Freizuegigkeit und Verkehrssicherheit europarechts- und verfassungskonform in Einklang bringen muss.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 569-75
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Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01504006
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 23 2014 9:41AM