Werbung auf und neben dem Strassengrund - Der Unterschied zwischen „Weisser als weiss" und „Brems dich ein". Zur Reichweite des Begriffs „Werbung" in der StVO.

Kampagnen und Bewusstseinsbildung stellen nicht nur ein erwuenschtes und wirksames Mittel zur Erhoehung der Verkehrssicherheit, sondern auch eine angemessene Alternative bzw. Ergaenzung zur Bestrafung dar. Der Autor geht der Frage nach, ob zB jemand, der an Fahrzeuglenker appelliert, nicht alkoholisiert zu fahren, werbend im Sinne der Strassenverkehrsordnung (StVO) taetig wird und damit dem einschlaegigen Bewilligungsregime unterliegt, denn Werbungen und Ankuendigungen auf und neben der Strasse sind nach strassenpolizeilichen Vorschriften in der Regel bewilligungspflichtig. An Verkehrsteilnehmer adressierte Verkehrssicherheitsbotschaften, die gesellschaftlich als willkommene und wirksame Ergaenzung bzw. Alternative zu Gesetzen und Strafen begruesst werden, sind nicht als Werbung zu qualifizieren und unterliegen damit auch nicht der Bewilligungspflicht. Unter Beruecksichtigung des allgemeinen, aber auch des strassenpolizeilichen Verstaendnisses des Begriffs Werbung sowie der relevanten Judikatur erstellt der Autor eine systematische Analyse zur Reichweite des Begriffs und zeigt dessen Grenzen anhand typisierter Sachverhalte aus der Praxis auf.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: Figures;
  • Pagination: 340-344
  • Serial:

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01497529
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Nov 7 2013 10:07AM