100 Jahre nach der Titanic: Sicherheit von Fahrgastschiffen in neuer Diskussion - Kreuzfahrt-Touristik, Trends und Sicherheitsmanagement - Kreuzfahrtschiffe, immer groesser aber auch sicher? - Sicherheitsvorschriften, Notfallplaene, Kontrollen - Arbeitskreis VIII
Die Empfehlungen des Arbeitskreises VIII (Leitung: Ehlers,P) des 51. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2013 umfassen folgende Punkte: Angesichts der wachsenden Bedeutung der Fahrgastschifffahrt machen es Seeunfaelle wie der der Costa Concordia erforderlich, dass die Schiffssicherheitsmassnahmen kontinuierlich ueberprueft und ganzheitlich weiterentwickelt werden. Der Arbeitskreis begruesst, dass die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) mit der Ueberpruefung begonnen hat und von der Kreuzfahrtindustrie bereits selbstverpflichtende Massnahmen eingeleitet worden sind, auch wenn die Unfalluntersuchung durch die italienischen Behoerden noch nicht abgeschlossen ist. Der Arbeitskreis stellt fest, dass die international geltenden technischen Anforderungen an Kreuzfahrtschiffe sehr streng sind. Entscheidend ist, dass die geltenden Sicherheitsbestimmungen beachtet und Verstoesse erkannt und konsequent geahndet werden. Es muss zum Beispiel gewaehrleistet werden, dass die wasserdichten Schottschiebetueren geschlossen gefahren werden und bereits beim Schiffsentwurf der Einbau solcher Tueren minimiert wird. Schiffe muessen auch bei Einhaltung der Regeln zur Reduzierung klimaschaedlicher Emissionen ueber eine ausreichende Antriebsleistung verfuegen, um auch bei schwerem Wetter steuerfaehig zu bleiben. Da die meisten Unfaelle auf menschlichem Fehlverhalten beruhen, ist dem "menschlichen Faktor" noch mehr Bedeutung beizumessen. Neben ergonomischen Aspekten gehoeren dazu interkulturelle Kommunikation, Konfliktmanagement, Ermuedungsprobleme sowie psychologische und soziale Faktoren. Die Schifffahrtsunternehmen werden nachdruecklich aufgefordert, dies bei der Entwicklung ihrer Sicherheitskultur noch staerker zu beruecksichtigen. Hierbei kommt dem Internationalen Sicherheitsmanagement-Code (ISM-Code) eine besondere Bedeutung zu. Seine Umsetzung muss staendig verbessert, die Auditoren muessen staerker sensibilisiert und die Ueberwachung intensiviert werden. Aus- und Weiterbildungsmassnahmen duerfen sich nicht nur auf das Schiffspersonal beschraenken, sondern muessen auch den Landbetrieb sowie die Schifffahrtsverwaltungen und deren Beauftragte einbeziehen. Fuer Notfaelle sind qualitativ bessere Planungen, intensives Training und regelmaessige Uebungen erforderlich. Technische Entscheidungshilfesysteme an Bord koennen hilfreich sein. Dafuer muessen belastbare Kriterien entwickelt werden. (A)
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Availability:
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Corporate Authors:
DEUTSCHER VERKEHRSGERICHTSTAG - DEUTSCHE AKADEMIE FUER VERKEHRSWISSENSCHAFT - E.V.
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LUXEMBURGER STR. 449
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Authors:
- Krueger, S
- Mahr, A
- Schroeder-Hinrichs, J-U
- Publication Date: 2013
Language
- German
Media Info
- Media Type: Print
- Features: References;
- Pagination: pp 393-425
- Monograph Title: 51. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2013
Subject/Index Terms
- ITRD Terms: 8125: Deutschland; 8525: Konferenz; 177: Richtlinien; 1248: Schiff; 1198: Seetransport; 1665: Sicherheit; 9143: Tourismus; 1613: Unfallfolgephase; 1661: Unfallverhütung
- Subject Areas: I80: UNFALLFORSCHUNG; I90: FAHRZEUG (ALLE VERKEHRSARTEN);
Filing Info
- Accession Number: 01497211
- Record Type: Publication
- Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
- ISBN: 978-3-472-08574-4
- Files: ITRD
- Created Date: Oct 30 2013 9:20AM