Geschwindigkeitsmessungen im Strassenverkehr - Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit - Akteneinsichtsrechte - Standardisierte Messverfahren - Arbeitskreis IV

Die Empfehlungen des Arbeitskreises IV (Leitung: Cierniak,J) des 51. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2013 umfassen folgende Punkte: Hinsichtlich der Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit wird gefordert, dass die Akzeptanz von Geschwindigkeitsmessungen erhoeht werden muss. Deswegen sind Ort, Zeit und Auswahl der Messstellen ausschliesslich an der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz (insbesondere Schutz vor Laerm und Luftverschmutzung) auszurichten. Eine Aus- und Fortbildung des Messpersonals ist zwingend erforderlich und muss in der Gebrauchsanweisung vorgeschrieben sein. Sie hat sich an dem jeweils aktuellen technischen Stand der Messanlage zu orientieren und ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Arbeitskreis fordert die Einfuehrung einheitlicher Messprotokolle als Bestandteil der Zulassungsgenehmigung. Zu diesem Zweck empfiehlt der Arbeitskreis die Bildung eines gemeinsamen Gremiums der damit befassten Personen und Institutionen. Die Gebrauchsanweisungen der Messgeraete sind nur dann zulassungsfaehig, wenn sie technisch und sprachlich eindeutig formuliert sind. Hinsichtlich der Akteneinsichtsrechte wird gefordert, dass alle zur Beurteilung der Messung gehoerenden Informationen - wie insbesondere die Gebrauchsanweisung und der vollstaendige Datensatz der jeweiligen Messreihe - dem Verteidiger und dem beauftragten Sachverstaendigen von der Verwaltungsbehoerde ohne zusaetzliche Kosten zur Verfuegung gestellt werden muessen. Dazu hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) den Herstellern in der Bauartzulassung die entsprechende Offenlegung saemtlicher technisch greifbarer Daten zur Ueberpruefung der konkreten Messung aufzuerlegen. In Bezug auf „Standardisierte Messverfahren“ wird gefordert, dass Aenderungen der Geraetesoftware nach Paragraf 26 Eichordnung zu behandeln sind. In noch nicht bestandskraeftig erledigten Faellen von Messungen mit der alten Softwareversion kann ein konkreter Anhaltspunkt vorliegen, der eine Ueberpruefung der Messung notwendig macht. Standardisierte Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung erfordern eine Foto- oder Videodokumentation. (A)

  • Availability:
  • Corporate Authors:

    DEUTSCHER VERKEHRSGERICHTSTAG - DEUTSCHE AKADEMIE FUER VERKEHRSWISSENSCHAFT - E.V.

    BARON-VOGHT-STRASSE 106A
    HAMBURG,   DEUTSCHLAND BR  D-22607

    LUCHTERHAND / WOLTERS KLUWER DEUTSCHLAND GMBH

    LUXEMBURGER STR. 449
    KOELN,   Germany  D-50939
  • Authors:
    • Hans, J-M
    • Kaerger, J H
    • Olbermann, T
    • Schmedding, K
  • Publication Date: 2013

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 165-225
  • Monograph Title: 51. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2013

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01497205
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • ISBN: 978-3-472-08574-4
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 30 2013 9:20AM