Schadenminderungspflichten bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs und der Ermittlung und Verwertung des Restwertes

Auch wenn haeufig die Haftung dem Grunde nach klar ist wird bei der Regulierung von Sachschaeden aus einem Verkehrsunfall ueber die einzelnen Schadenersatzpositionen wie die Hoehe der ersatzfaehigen Mietwagenkosten oder die Hoehe des Restwertes im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens gestritten. Dreh- und Angelpunkt ist der Umfang der Schadenminderungspflicht des Geschaedigten nach Paragraf 249 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Der Geschaedigte muss den Schaden durch diejenigen Massnahmen gering halten, die ein ordentlicher oder verstaendiger Mensch zur Schadenabwendung oder Minderung treffen wuerde; nicht gefordert ist, zu Gunsten des Schaedigers zu sparen oder gar sich so zu verhalten, als ob der Schaden selbst zu tragen ist. Es stellt sich die Frage, wie diesem Grundsatz bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs sowie der Ermittlung/Wertwertung des Restwertes im Totalschadenfall Rechnung zu tragen ist. Dabei wird auf die Ergebnisse entsprechender Arbeitskreise vergangener Verkehrsgerichtstage sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eingegangen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass der Geschaedigte Herr des Restitutionsgeschehens bleiben muesse und nicht weiter durch ueberzogene Anforderungen an seine Schadenminderungspflichten eingeschraenkt werden duerfe. Beitrag zum Arbeitskreis II "(Mit-)Haftung des Unfallopfers bei eigener Sorgfaltspflichtverletzung" des 50. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2012.

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  • Corporate Authors:

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  • Authors:
    • Kaerger, J H
  • Publication Date: 2012

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 53-64
  • Monograph Title: 50. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2012

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01497131
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • ISBN: 978-3-472-08392-4
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 30 2013 9:09AM