Ansprueche naher Angehoeriger von Unfallopfern

Dargelegt wird, dass die Haftung fuer Unfallfolgen in unserer Gesellschaft nicht uferlos sein kann und Angehoerige oder Nahestehende eines Unfallopfers keinen vollumfaenglichen Ersatz fuer Schaeden jedweder Form durch den Schaediger erwarten koennen. Die Beschraenkung auf den gesetzlich geschuldeten Unterhalt sei sowohl angemessen wie trennscharf und geeignet, die veraenderten Formen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu beruecksichtigen. Die Anerkennung von Unterhaltsverhaeltnissen muss im Unterhaltsrecht erfolgen. Eine Erweiterung ueber den Kreis der gesetzlich Unterhaltsberechtigten ist nach geltendem Recht nicht moeglich; Aenderungen sind nicht geboten. Der Vergleich mit anderen europaeischen Rechtsordnungen zeigt keinen gemeinsamen Standard. Offene Fragen der Ausgestaltung - in Bezug auf den Kreis der Berechtigten oder die Bemessung - werden dadurch nicht beantwortet. Die Gewaehrung eines Schmerzensgeldes fuer Angehoerige ohne Rechtsgutverletzung im Sinne des geltenden Tatbestandsprinzips verfolgt Zweckkategorien ausserhalb des Haftungs- und Schadensrechts. Eine Verankerung im Zivilrecht ist daher problematisch. Beitrag zum Arbeitskreis I "Ansprueche naher Angehoeriger von Unfallopfern" des 50. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2012.

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  • Authors:
    • Reidel, C
  • Publication Date: 2012

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 1-10
  • Monograph Title: 50. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2012

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01497145
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • ISBN: 978-3-472-08392-4
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 30 2013 9:10AM