Moderne Piraterie - Seeschifffahrt unter Beschuss - Aktuelle Situation - Selbstschutzmassnahmen - Strafverfolgung in Deutschland - Arbeitskreis VIII

Der Arbeitskreis VIII (Leitung: Ehlers,P) des 50. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2012 hat folgende Empfehlungen abgegeben: Der Arbeitskreis haelt weitere Massnahmen zum Schutz der Schifffahrt vor Gewaltkriminalitaet durch Piratenueberfaelle vor allem vor der ostafrikanischen Kueste fuer unerlaesslich, um den Seeleuten groesstmoeglichen Schutz zu bieten und den globalen Seehandel zu sichern. Neben dem Einsatz der Deutschen Marine in der EU-gefuehrten Operation ATALANTA sind Eigensicherungsmassnahmen der Reedereien und eine wirkungsvolle Strafverfolgung von besonderer Bedeutung. Die international erarbeiteten sogenannten "Best Management Practices" sollten kontinuierlich fortentwickelt und die darin enthaltenen Melde- und Verhaltensempfehlungen eingehalten werden. Der Schutz deutschflaggiger Schiffe ist eine hoheitliche Aufgabe, die weiterer Anstrengungen bedarf. Da ausreichender hoheitlicher Schutz absehbar nicht verfuegbar ist, wird die Bundesregierung nachdruecklich aufgefordert, private bewaffnete Sicherheitskraefte nach staatlicher Zertifizierung fuer den Einsatz an Bord zuzulassen. Die notwendigen Rechtsgrundlagen muessen schnellstmoeglich geschaffen werden, insbesondere durch eine Ergaenzung der Gewerbeordnung und der See-Eigensicherungsverordnung. Sie muessen sich eng an den Leitlinien der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und den Regelungen in anderen europaeischen Staaten orientieren. Im Interesse eines moeglichst einfachen und schnellen Verfahrens muss eine effektive und kooperative Zusammenarbeit der an der Zertifizierung beteiligten Behoerden gewaehrleistet werden. Die Moeglichkeiten zur Strafverfolgung von Pirateriedelikten muessen optimiert werden. Dazu gehoeren die Schaffung von Spezialdienststellen zur Ermittlung derartiger Delikte und verstaerkte Anstrengungen zur Bekaempfung der organisierten Kriminalitaet, um Hintermaenner und Auftraggeber zu ermitteln. Die internationale Rechtshilfe muss unter Beruecksichtigung des Uebereinkommens zur Bekaempfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt ausgebaut werden. Das bedingt auch eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit mit den tatortnahen Staaten. Die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs fuer Piraterie oder zumindest von Gerichten mit nationalen und internationalen Experten (sogenannte hybride Gerichte) in der jeweiligen Region ist zu pruefen. Als erster Schritt sind international einheitliche Leitlinien fuer das Gerichtsverfahren und die sich gegebenenfalls anschliessende Strafvollstreckung dringend erforderlich. Eine erfolgreiche Bekaempfung der Piraterie am Horn von Afrika wird letztlich davon abhaengen, dass es gelingt, in der betroffenen Region stabile staatliche Strukturen aufzubauen und die Lebensperspektiven der Menschen zu verbessern. (A)

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  • Corporate Authors:

    DEUTSCHER VERKEHRSGERICHTSTAG - DEUTSCHE AKADEMIE FUER VERKEHRSWISSENSCHAFT - E.V.

    BARON-VOGHT-STRASSE 106A
    HAMBURG,   DEUTSCHLAND BR  D-22607

    LUCHTERHAND / WOLTERS KLUWER DEUTSCHLAND GMBH

    LUXEMBURGER STR. 449
    KOELN,   Germany  D-50939
  • Authors:
    • Brandt, E
    • Koenig, D
    • Nagel, R
  • Publication Date: 2012

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 279-329
  • Monograph Title: 50. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2012

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01497141
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • ISBN: 978-3-472-08392-4
  • Files: ITRD
  • Created Date: Oct 30 2013 9:10AM