Fahrlaessige Toetung im Strassenverkehr. Staatsanwaltliche Sofortmassnahmen am Unfallort und "Checkliste" zur Erkennbarkeit von Suiziden unter Einsatz von Kraftfahrzeugen

Suizide, die nicht durch Ueberfahren lassen zustande kommen, sondern als Fahrer eines Kraftfahrzeugs begangen werden, werden von den Ermittlungspersonen am Unfallort nicht immer (sofort) als solche erkannt. Im Einzellfall kann dies dazu fuehren, dass gegen den (missbrauchten) Kollisionspartner zu Unrecht ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, weil beispielsweise das Auffahren des Suizidenten bei hoher Geschwindigkeit einem Mangel der rueckwaertigen Beleuchtungsanlage des vorausfahrenden Lkw zugerechnet wird. Es werden Indizien zusammengestellt, die Hinweise auf das Vorliegen eines Suizids geben koennen, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, ob ein solcher Fall vorliegt. Anhand eines Praxisfalls, bei dem die suizidale Absicht - abweichend vom Regelfall - relativ schnell erkannt werden konnte, wird dargestellt, welche Ermittlungsmassnahmen am Unfallort einzuleiten sind, sofern nicht schon durch die Verkehrspolizei gschehen.

Language

  • German

Media Info

  • Media Type: Print
  • Features: References;
  • Pagination: pp 250-2
  • Serial:
    • STRASSENVERKEHRSRECHT
    • Volume: 10
    • Issue Number: 7
    • Publisher: NOMOS VERLAGSGESELLSCHAFT MBH
    • ISSN: 1613-1096

Subject/Index Terms

Filing Info

  • Accession Number: 01468646
  • Record Type: Publication
  • Source Agency: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Files: ITRD
  • Created Date: Jan 8 2013 9:15AM